
Beim Schutz vor häuslicher Gewalt sollen künftig verstärkt elektronische Fußfesseln zum Einsatz kommen. Die Innenminister und -ministerinnen von Bund und Ländern einigten sich auf ihrer Frühjahrskonferenz in Bremerhaven darauf, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu erweitern.
Künftig soll die sogenannte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder in Hessen zusätzliche Mittel und Kapazitäten erhalten. Ziel ist, Täter per Fußfessel zu überwachen und so das Risiko tödlicher Gewalt zu verringern. Das Vorgehen orientiert sich am sogenannten Spanischen Modell, bei dem die Polizei gewarnt wird, wenn sich ein Täter einem Opfer nähert. Auch diese sollen dann sofort benachrichtigt werden.
„Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein entscheidendes Instrument im Kampf gegen Femizide“, sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Die meisten Tötungen an Frauen geschähen nach Trennungen, „wenn Männer ihre ehemaligen Partnerinnen als Besitz betrachten und der Kontrollverlust zur tödlichen Bedrohung wird“. Die Technik könne einen notwendigen Schutzraum für gefährdete Frauen schaffen.
Um den Einsatz rechtlich abzusichern, plant die schwarz-rote Bundesregierung eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes. In einigen Bundesländern kommt die Fußfessel bereits auf Basis von Einzelfallentscheidungen zum Einsatz. Die Länder fordern nun eine bundeseinheitliche Regelung. Mit der Reform des Gesetzes sollen Täter laut Koalitionsvertrag zudem zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichtet werden.
Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden 2023 rund 180.700 Frauen Opfer häuslicher Gewalt – 5,6 Prozent mehr als im Vorjahr. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten.