Schnee und Glätte: Räumfahrzeuge auf der Straße: So verhält man sich richtig

Schnee und GlätteRäumfahrzeuge auf der Straße: So verhält man sich richtig

09.01.2026, 07:18 Uhr

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Räum- und Streufahrzeuge besitzen im Winter Sonderrechte. Autofahrer sollten ausreichend Abstand halten und vorsichtig fahren.

Der Winter gibt ein Gastspiel mit massig Eis und Schnee. Wer Autofahren muss, freut sich über Räum- und Streufahrzeuge, die für möglichst sichere Straßen sorgen. Worauf ist dabei zu achten?

Der Winter hat große Landesteile in seiner eisigen Hand und damit auch die Straßen. Gut, wenn bei winterlichem Wetter Räum- und Streufahrzeuge unterwegs sind. Doch wie verhalten sich Autofahrer eigentlich richtig bei der Begegnung mit solchen Fahrzeugen?

Räumfahrzeuge haben laut ADAC nicht automatisch immer Vorfahrt, aber Sonderrechte. Der Club verweist auf Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO). So dürfen sie zu jeder Zeit auf allen Straßen und Straßenteilen fahren und halten, soweit der Einsatz das erfordere.

Zu den Fahrzeugen hält man am besten ausreichend Abstand, auch um nicht von Streugut getroffen zu werden. Das verbessert außerdem die Sicht. Als Faustregel nennt der ADAC mindestens den halben Tachowert in Metern. Wird das Auto durch Streugut beschädigt, hafte der Winterdienst in der Regel nicht.

Man kann auch die Warnblinkanlage anstellen, um Nachfolgende vor den meist relativ langsam fahrenden Winterdienst zu warnen.

Darf ich Räumfahrzeuge eigentlich überholen?

In der Regel fahren Räumfahrzeuge mit etwa 20 bis 25 km/h, Streufahrzeuge mit 40 bis 55km/h. Beide fahren allerdings auch nur, wenn es die winterlichen Straßen erfordern – man also ohnehin langsamer fahren sollte. Nun meinen vielleicht einige dennoch, dass Ihnen der Winterdienst zu langsam fährt. Darf man diese Fahrzeuge eigentlich überholen? Kurze Antwort: Ja, aber sonderlich sinnvoll ist das nicht.

Rein rechtlich ist das Überholen erlaubt, notiert der Verkehrsclub. Allerdings gelten dabei weiter die normalen Vorschriften beim Überholen: Bei unklarer Verkehrslage, wenn man die Überholstrecke nicht komplett überblicken kann oder die Sicht witterungsbedingt eingeschränkt ist, ist es verboten.

Überholen darf man außerdem bis auf Ausnahmen auch auf der Autobahn nur links – rechts vorbei darf man auch dann nicht, wenn der Winterdienst auf der Autobahn etwa ganz links fährt.

Wie sinnvoll ist das Überholen eines Räumfahrzeuges?

Nur weil man es darf, ist es laut ADAC aber meist nicht sinnvoll, ein Räum- oder Streufahrzeug zu überholen. Zeit spare man dadurch kaum. Zudem ist anzunehmen, dass die Straße vor den Fahrzeugen bisher nicht geräumt oder bestreut wurde.

Dazu könnte beim Vorbeifahren das eigene Auto auch vom Streugut getroffen und dessen Lack beschädigt werden. Landet das Gemisch auf der Frontscheibe, kann es diese verschmieren und die Sicht beeinträchtigen. Auch zu beachten: Oft fahren mehrere Fahrzeuge versetzt zueinander auf mehreren Spuren. Also besser dahinter bleiben.

Wer trotzdem überholen möchte, sollte seitlich und hinten ausreichend Abstand einhalten, rät der ADAC. Denn der eventuell vorhandene Schneepflug am Räumfahrzeug kann breiter sein als das Fahrzeug selbst, zudem verhindert man so, Streugut abzubekommen.

Auch bei entgegenkommendem Winterdienst ist genug Abstand zu halten. Da sollte man möglichst weit rechts am eigenen Rand fahren und notfalls dort anhalten, um den Winterdienst passieren zu lassen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa