Schlagersängerin: Melanie Müller legt Revision gegen Urteil im Hitlergruß-Verfahren ein

Die Schlagersängerin Melanie Müller hat gegen ihre Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes Revision eingelegt. Das teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Das Oberlandesgericht Dresden wird sich nun mit dem Fall auseinandersetzen.

Zuvor hatte Müller auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig hatte sie vergangene Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes verurteilt: Müller soll 70 Tagessätze à 50 Euro an Strafe zahlen, insgesamt 3.500 Euro. 

Amtsgericht schätzte Einkünfte höher ein

Die Geldstrafe fiel damit niedriger aus als noch in erster Instanz. Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller zu einer Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verurteilt (insgesamt 80.000 Euro), weil es Müllers Einkünfte deutlich geringer eingestuft hatte.

Dem Landgericht Leipzig zufolge hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Dabei habe sich die Angeklagte durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, sagte Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Müller beteuert ihre Unschuld

Müller wies in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurück. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt gesagt. Müller habe keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.