Schimmel in der Wohnung: Wie oft müssen Mieter lüften? – Stil

Mit dem Schimmel verhält es sich ähnlich wie mit dieser ganz bestimmten Sorte ungebetener Partygäste: Er kommt uneingeladen, macht sich breit und will überhaupt nicht mehr gehen. Und ungesund ist er auch noch. Vor allem Menschen mit Allergien, Asthma oder einem geschwächten Immunsystem können Probleme bekommen, wenn sich Schimmelpilze in der Wohnung angesiedelt haben. Das tun sie gern dort, wo es feucht ist: Die Schimmelsporen benötigen Wasser und organisches Material als Nahrung. Eine tapezierte Wand, an der sich die Feuchtigkeit niederschlägt, ist ein gefundenes Fressen.

Wer nach den Ursachen sucht, ist auch schnell bei der Frage nach der Verantwortung: Sind es bauliche Mängel wie Wärmebrücken, undichte Dächer oder fehlende Dämmung? Wurde falsch geheizt oder falsch gelüftet? Oder war es eine Kombination gleich mehrerer Faktoren? Und was resultiert daraus für die Frage, wer in einer Mietwohnung zuständig ist für die Beseitigung der unbeliebten Gäste?

„Schimmelbefall ist ein Mangel am Mietobjekt. Trotzdem ist nicht automatisch der Vermieter in der Pflicht“, sagt Beate Heilmann, Rechtsanwältin in Berlin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein: „Hat der Mieter den Schimmel verursacht, muss er ihn auf eigene Kosten entfernen lassen.“ Dann kann auch die Miete nicht gemindert werden, was sonst bei Schimmelbefall möglich ist.

Bei der Beweisführung hat die Rechtsprechung die Hürden für die Vermieter allerdings etwas höher gesetzt als für die Mieter: „Zunächst muss der Vermieter beweisen, dass er keinerlei Verantwortung trägt, also keine Baumängel vorliegen“, sagt Heilmann. Das geschieht meist mithilfe eines Sachverständigengutachtens. Erst dann richtet sich der Blick auf die Mieter. Sie müssen belegen, dass sie richtig gelüftet und geheizt haben, denn das sind die zwei Parameter, die sie beeinflussen können. „Nachweisen können sie das beispielsweise mithilfe von Zeugenaussagen oder Heizprotokollen“, sagt Heilmann. Hat auch der Mieter nichts falsch gemacht, ist wiederum der Vermieter in der Pflicht.

Häufig sind sich die beiden Parteien darüber nicht einig, wer die Verantwortung trägt. Das gilt zum Beispiel für einen Fall, mit dem sich das Landgericht Landshut beschäftigte: Nach dem Einbau neuer Fenster hatte sich in einer Mietwohnung Schimmel gebildet, die Bewohner klagten auf Beseitigung und wollten die Miete mindern. Doch verantwortlich seien sie selbst, entschieden die Richter: Sie hätten wissen müssen, dass man dichtere Fenster regelmäßig öffnen muss, um feuchte Luft hinauszulassen (Urteil vom 08.01.2025, Az. 15 S 339/23) Darauf seien sie von den Vermietern auch hingewiesen worden.

Bei der Gelegenheit lieferte das Gericht gleich Anhaltspunkte, wie oft und wie lange gelüftet werden muss. Im Rahmen der „Verkehrssitte“ sei es „grundsätzlich üblich, zweimal täglich für circa zehn Minuten zu lüften und Feuchtespitzen gesondert abzuführen“, sprich: zusätzlich nach dem Duschen oder beim Kochen das Fenster zu öffnen. Dieses Wissen könne man bei Mieterinnen und Mietern voraussetzen.

Meist gibt es zusätzlich zum Mietvertrag ein Merkblatt zum Thema Lüften und Heizen. In manchen Wohnungen allerdings reicht der Standard nicht aus, beispielsweise wenn ein Altbau von innen gedämmt wurde. „Darüber müssen die Mieter informiert werden“, sagt Beate Heilmann. Alles allerdings kann der Vermieter nicht verlangen: „Es gibt eine Grenze des Zumutbaren: Man kann von seinen Mietern nicht erwarten, das Schlafzimmer sechsmal am Tag zu lüften. Oder auf 21 Grad zu heizen.“ Außerdem dürfen Mieter ihre Wohnung „vertragsgemäß“ nutzen. Dazu gehört auch: Wäsche trocknen in der Wohnung, solange es sich im üblichen Rahmen bewegt.

Ob im Hinblick auf Feuchtigkeit in der Wohnung alles im Rahmen ist, lässt sich mit einem Hygrometer gut im Blick behalten. Es gibt auch Geräte, mit denen sich die Daten über einen längeren Zeitraum aufzeichnen lassen – und die nicht nur der Mieter, sondern, so Heilmann, auch der Vermieter in der Wohnung aufstellen darf. Die beste Motivation fürs Lüften kommt aber möglicherweise von der anderen Seite des Atlantiks: In den USA wird „German Luften“ als Wellness-Ritual empfohlen.

Die Autorin hat nichts gegen Schimmel, solange er sich auf Käse aufhält.
Die Autorin hat nichts gegen Schimmel, solange er sich auf Käse aufhält. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))