Sanktionen gegen Russland: Bank muss russisches Geld nach Urteil freigeben

Eine deutsche Sparkasse blockiert eine Zahlung aus Moskau wegen des Verdachts auf Sanktionsverstöße. Zu Unrecht, wie nun ein Gericht entschied.


Sparkassen Zahlung Moskau Verdachts Sanktionsverstöße
Russische Überweisungen dürfen dem Urteil zufolge nicht generell blockiert werden.
© Julian Stratenschulte/​dpa

Überweisungen aus Russland unterliegen nicht automatisch den EU-Sanktionen.
Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Eine Sparkasse hatte sich
geweigert, rund 37.000 Euro an ein deutsches Unternehmen auszuzahlen – das Geld
stammte von einer russischen Firma. Die Bank hatte den Betrag wegen möglicher
Verstöße gegen die Russlandsanktionen beim Amtsgericht hinterlegen lassen.

Die Zahlung war bereits im Februar 2022 erfolgt
und stand im Zusammenhang mit der Lieferung von Zentrifugalpumpen durch das
deutsche Unternehmen. Die Sparkasse vermutete einen Verstoß gegen die
EU-Sanktionsverordnung und blockierte das Geld.

Das
Landgericht Wiesbaden hatte die Bank bereits zur Auszahlung verpflichtet, nun
bestätigte das Oberlandesgericht diese Entscheidung. Die
Geschäftspartnerin aus Moskau zählt demnach nicht zu
den Menschen, die von der EU auf
die Sanktionsliste gesetzt wurden. In diesem Fall sei keine verbotene
Finanzhilfe im Sinn der Sanktionsverordnung zu befürchten, entschieden die
Richter.