Samenspender-Prozess in Frankfurt: Ich weiß nicht, ob ich 35 oder 600 Geschwister habe

Ihre Stimme bricht, als sie sich an die drei Richter wendet. „Für jeden, der ein neues Geschwisterkind bekommt, macht es einen enormen Unterschied. Und ich muss mich damit zufriedengeben, nicht zu wissen, ob wir 35, 200 oder 600 sind.“ Im Berufungsverfahren vor dem Senat am Oberlandesgericht ist am Mittwoch über das Anliegen einer Enddreißigjährigen verhandelt worden, die Auskunft über eine ungefähre Zahl ihrer Halbgeschwister erhalten will.

Die Informationen fordert sie von einem Dermatologen ein, der in seiner Praxis in Bad Nauheim über viele Jahre hinweg künstliche Befruchtungen mithilfe von Fremdsamenspenden durchgeführt hat. Dabei soll er vermehrt oder gar ausschließlich auf das Sperma eines einzelnen Spenders zurückgegriffen haben.

Das Besondere an dem Fall: Viele der Spenderkinder sind, ohne ihr Wissen, in unmittelbarer Nähe zueinander aufgewachsen. Die genaue Zahl der Kinder, die durch Samenspenden ihres biologischen Vaters entstanden sein könnten, will die Klägerin nun einklagen. 34 Halbgeschwister haben sich laut ihrer Auskunft schon gefunden – unter anderem durch DNA-Datenbanken. Sie und ihre Halbgeschwister haben, so ihre Auffassung, ein Recht darauf, zu erfahren, „wann wir komplett“ sind. „Ich muss wissen, wann ich aufhören kann, zu suchen.“

„Teil eines großen kommerziellen Reproduktionsmodells“

Die Frage, ob ein Arzt in einem solchen Fall Auskunft geben muss, lasse sich nicht „absolut klären“, so die Vorsitzende Richterin. Es handele sich um eine „individuelle Interessenabwägung“. Aber es sei für das eigene Selbstverständnis durchaus relevant, zu erfahren, „ob man Teil eines kleinen familiären Verbundes oder Teil eines großen kommerziellen Reproduktionsmodells ist“.

Die Unterlagen zu den Vorgängen lägen nicht oder nicht mehr vollständig nach dem Verkauf der Praxis vor, ließ der Dermatologe über seine Anwältin verlauten. Den Vorschlag des Senats, zumindest die Informationen, die noch vorhanden sind, mit der Klägerin zu teilen, werde sie mit ihrem Mandanten beraten, so die Anwältin, die aber zu bedenken gab: „Eine Teilauskunft bedient nicht das Anliegen der Klägerin. Es wird kein vollständiges Bild geben.“

Die Verkündung der Entscheidung über das weitere Vorgehen ist auf Mittwoch, den 1. April, anberaumt.