Der Rundfunkbeitrag wird vorerst nicht angehoben. Aus Sicht der Bundesländer soll er in den Jahren 2025 und 2026 nicht
steigen, sondern
bei 18,36 Euro bleiben. Das sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nach
der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Auch in Brandenburg wurden die
Angaben bestätigt. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) teilte mit: „Nach
umfangreichen Diskussionen unter den Ländern bleiben die Beiträge für
Bürgerinnen und Bürger und Betriebe stabil. Das ist gut.“
Ob der Rundfunkbeitrag erhöht wird, entscheidet allerdings
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die öffentlich-rechtlichen Medien
ZDF und ARD hatten im November Verfassungsbeschwerde eingereicht, um zu erreichen, dass der Beitrag
steigt. Wie und wann das Gericht entscheiden wird, ist offen.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
beschlossen in Berlin zudem Änderungen im Finanzierungsmodell, nach dem der
Rundfunkbeitrag generell ermittelt wird. Dabei soll bei einer Erhöhung von
unter 5 Prozent künftig nicht mehr wie bisher die Zustimmung aller 16 Landtage
nötig sein. Dafür wird das sogenannte Widerspruchsmodell in Kraft gesetzt,
bestätigte NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) der Nachrichtenagentur
KNA. Dabei muss bei Erhöhungen unter 5 Prozent eine bestimmte Zahl von Ländern
die geplante Beitragsanpassung ablehnen, damit sie nicht automatisch in Kraft
tritt.
Streit um Erhöhung
Über eine Erhöhung des aktuellen Rundfunkbeitrags um 58 Cent
auf 18,94 Euro streiten die Länder seit Längerem. Die Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte für die nächste
Beitragsperiode von 2025 bis 2028 die Erhöhung empfohlen. Die Bundesländer
müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren.
Bayern und Sachsen-Anhalt tragen den erzielten Kompromiss nur unter
Vorbehalten mit. In Protokollerklärungen zu dem Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz bringen beide Länder zum Ausdruck, dass sie
erwarten, dass ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
zurückziehen.
Die ARD widersprach dem: Sie will an der Klage festhalten. Da
die von der zuständigen Finanzkommission KEF empfohlene Steigerung des Beitrags
um 58 Cent ab Januar 2025 nicht beschlossen worden sei, werde „einmal mehr
klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur
Umsetzung des KEF-Vorschlags halten“, sagte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke.
Daher sei es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen
„und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten“. Auch das
neue Beitragsfestsetzungsverfahren ändere daran nichts, sagte Gniffke.
Die ARD begrüße aber, „wenn das neue Verfahren dazu beiträgt, dass der von der
KEF festgesetzte Rundfunkbeitrag künftig einfacher und schneller umgesetzt
werden kann“.
Einigung auch bei Reformstaatsvertrag
Die Ministerpräsidenten einigten
sich wie erwartet auch abschließend auf den bereits bei der vorigen
Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober ausverhandelten
Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro.
Haushalte, Firmen und Organisationen zahlen den Beitrag zur Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Insgesamt
kommen so rund neun Milliarden Euro jährlich zusammen.