ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des
Rundfunkbeitrags vor das Bundesverfassungsgericht. Weil die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Entschluss gefasst haben, sei eine Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich, teilten die öffentlich-rechtlichen Sender mit.
Die anstehende Erhöhung des Rundfunkbeitrags war bei der
Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober in Leipzig vertagt worden. Auf
Empfehlung der zuständigen Finanzierungskommission Kef vom Februar
sollte der Beitrag eigentlich um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat erhöht
werden. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung der Kommission orientieren, der Ablauf ist per Staatsvertrag genau festgelegt.
„Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen“, sagte Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, zu der Klage. Der ARD sei bewusst, „dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt“.
Ministerpräsidenten wollen im Dezember beraten
ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der
Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Der Blick auf die Krisenherde der
Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten einmal
mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant
verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei.
Schon beim letzten Mal vor rund
vier Jahren hatten die öffentlich-rechtlichen Sender das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, weil sich Sachsen-Anhalt
gegen eine Erhöhung ausgesprochen hatte. Das Gericht ordnete schließlich im Sommer 2021 – mit Monaten Verzug – die Erhöhung des Beitrags von 17,50 Euro auf aktuell
18,36 Euro an. Dieses Mal gab es neben Sachsen-Anhalt auch aus Bayern, Brandenburg und Niedersachsen Widerstand gegen die Erhöhung.
Bundesländer kritisieren den Schritt
Mehrere Bundesländer äußerten Kritik an der Klage. Nach
dem Willen eines Großteils von ihnen hätte es dazu nicht kommen
müssen, sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische
Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). „Wir Länder haben beschlossen,
bis zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 12. Dezember die noch offenen
Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden“, sagte er.
Daran arbeite die Rundfunkkommission der Länder. „Wir brauchen ein vereinfachtes, rechtssicheres und
resilientes Verfahren für den Rundfunkbeitrag. An diesem Systemwechsel arbeiten
wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage“, fügte er hinzu.
„Das
Reformpaket der 16 Länder steht und weist einen klaren Weg“, sagte Michael
Kretschmer (CDU), Co-Vorsitzender der Kommission und sächsischer Ministerpräsident. Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk brauche Akzeptanz, die gebe es nur durch
Veränderungen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mahnte die Rundfunkanstalten zu mehr Zurückhaltung. „Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine tragende Säule unserer Demokratie, aber
er darf die Akzeptanz und den Rückhalt in der Bevölkerung nicht verspielen. In
Zeiten knapper Kassen ist eine erzwungene Gebührenerhöhung das falsche Signal.“
ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des
Rundfunkbeitrags vor das Bundesverfassungsgericht. Weil die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Entschluss gefasst haben, sei eine Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich, teilten die öffentlich-rechtlichen Sender mit.
Die anstehende Erhöhung des Rundfunkbeitrags war bei der
Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober in Leipzig vertagt worden. Auf
Empfehlung der zuständigen Finanzierungskommission Kef vom Februar
sollte der Beitrag eigentlich um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat erhöht
werden. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung der Kommission orientieren, der Ablauf ist per Staatsvertrag genau festgelegt.