Reisebüro muss zu Visum umfassend aufklären

Über all das hätte das Reisebüro im Rahmen der sogenannten Informationspflicht aufklären müssen. „Die ungefähren Fristen“, um ein Visum zu erhalten, müssten dabei auch erwähnt werden, heißt es in dem Urteil. Dabei sei vom Normalfall auszugehen und nicht von der kürzestmöglichen Frist.