Regionalisierungsgesetz: Bundestag sichert Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030

Die Finanzierung des Deutschlandtickets bis Ende 2030 ist gesichert: Der Bundestag hat für eine entsprechende
Änderung des Regionalisierungsgesetzes gestimmt. Mit diesem unterstützt der Bund die Bundesländer und ihre Verkehrsbetriebe mit jährlich 1,5 Milliarden Euro. Bisher war dies nur bis Jahresende geregelt und sollte zunächst auch nur
für 2026 neu festgelegt werden. Auch die Länder geben demnach bis 2030 jährlich 1,5 Milliarden Euro dazu.

Der Preis des bundesweit gültigen Deutschlandtickets im Nah-
und Regionalverkehr soll zum 1. Januar 2026 von derzeit 58 Euro auf 63 Euro pro
Monat steigen. Ab 2027 soll der Preis anhand eines Preisindexes gebildet
werden. Wie es ab 2027 jedoch genau preislich weitergeht, ist noch offen. 

In den Jahren 2023 bis 2025 waren bereits die Einnahmeausfälle bei den
Verkehrsbetrieben mit drei Milliarden Euro ausgeglichen worden. Die Kosten teilten sich Bund und Länder zur Hälfte. Da das Geld den Unternehmen zufolge nicht ausreicht, wurde der Ticketpreis angehoben.

In dem nun vom Bundestag verabschiedeten Gesetz sind die drei Milliarden
pro Jahr bis 2030 festgeschrieben. Für die Jahre ab 2027 soll ein
Kostenindex festgelegt werden, der sich unter anderem an den Löhnen und
den Energiepreisen orientieren soll. Daran orientiert soll dann
jährlich der Abopreis für das Deutschlandticket bestimmt werden.

Das Gesetz ist nun abschließend noch zustimmungsbedürftig im Bundesrat.