Regierungskrise: Friedrich Merz strebt jetzt offenbar Neuwahl im Februar an

In der Debatte um einen Termin für die voraussichtliche Neuwahl des Bundestags hat CDU-Chef Friedrich Merz jetzt zwei Sonntage im Februar ins Spiel gebracht. Im geschäftsführenden Unionsfraktionsvorstand soll Merz vorgeschlagen haben, dass die Wahl am 16. oder 23. Februar stattfinden könne. Das berichten übereinstimmend die Nachrichtenagentur Reuters und die Rheinische Post unter Berufung auf Teilnehmerkreise. Merz hatte zuvor den 19. Januar als Wahltermin vorgeschlagen, was Bundeskanzler Olaf Scholz und dessen SPD vehement ablehnen. Für ebenso viel Kritik sorgt derweil Scholz‘ ursprüngliche Ankündigung, die Vertrauensfrage erst am 15. Januar zu stellen – in diesem Fall würde voraussichtlich erst im März gewählt.

Scholz hat sich inzwischen offen gezeigt, die Vertrauensfrage noch vor Weihnachten zu stellen. Eine Wahl am 23. Februar wäre realistisch, wenn der Bundestag Anfang Dezember über die Vertrauensfrage abstimmen würde. Laut Grundgesetz hat der Bundespräsident ab diesem Zeitpunkt 21 Tage Zeit, um über eine Auflösung des Parlaments zu entscheiden. Würde Frank-Walter Steinmeier den Bundestag um den 20. Dezember herum auflösen, hätten die Fraktionen im Parlament nach Argumentation der Union noch rund drei Wochen Zeit, um gemeinsam bestimmte Gesetzesvorhaben zu beschließen. Sobald der Bundestag aufgelöst ist, muss binnen 60 Tagen gewählt werden.   

Wahlleiterin für Ausschöpfung von Fristen

Wann er die Vertrauensfrage stellt, kann der Kanzler laut Grundgesetz allein entscheiden. Scholz hatte aber am Sonntagabend gesagt, dass er sich an einer Verständigung zwischen SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und Merz orientieren werde. In der SPD-Fraktion hatte es laut Reuters auch den Vorschlag gegeben, am 20. Dezember die Vertrauensfrage zu stellen. Dies sei Merz aber zu spät gewesen.

Bundeswahlleiterin Ruth Brand appellierte erneut, den Wahltermin nicht zu früh anzusetzen und die vom Grundgesetz vorgegebenen Fristen auszuschöpfen. „Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden“, teilte Brand nach Beratungen mit den Landeswahlleitern mit. Zugleich rief sie die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden dazu auf, unabhängig vom genauen Wahltermin „schon jetzt alle organisatorischen Schritte zu ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können“. Bereits vorbereitet werden können demnach etwa die Bildung von Wahlausschüssen sowie Urnen- und Briefwahlbezirken, die Bestimmung von Wahlräumen und die Vorprüfung und Beschaffung von Unterlagen.    

Brand hatte in der vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt, als sie vor einem Wahltermin schon im Januar oder Februar warnte, weil dann die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage für die Vorbereitung fehlen würden. Die Union wirft Brand seitdem vor, sich von Scholz politisch instrumentalisieren zu lassen. In ihrer nun veröffentlichten Mitteilung wiederholte Brand ihre konkrete Warnung mit Bezug auf die Feiertage nicht.  

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