Rechtsextremistische Gruppe: Gericht eröffnet Hauptverfahren gegen „Sächsische Separatisten“

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat die Anklage gegen
mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe „Sächsische
Separatisten“ zugelassen. Gegen acht Mitglieder wird ein Hauptverfahren eröffnet. Sie sollen sich „wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung,
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und weiterer
Anklagepunkte“ vor Gericht verantworten, teilte das OLG mit.

Einsatzkräfte hatten die Angeklagten im November 2024 bei Razzien an mehreren Orten in Sachsen sowie
in Polen festgenommen. Auch in Österreich war es zu Durchsuchungen gekommen. Zu der Gruppierung sollen auch drei damalige
AfD-Mitglieder gehört haben. Nach der Eröffnung des Verfahrens bleiben die acht Mitglieder weiter in Untersuchungshaft. Die Termine will das Gericht demnächst veröffentlichen. 

Gruppe bereitete sich auf „Tag X“ vor

Die acht Männer sollen einer im Februar 2020 gegründeten Vereinigung
angehört haben, die sich selbst „Sächsische Separatisten“ nannte. Mehrere Angeklagte sollen laut Gericht „teilweise als Jugendliche und Heranwachsende gehandelt haben“. Aus der Anklage geht hervor, dass die Gruppenmitglieder „rassistische, antisemitische und teilweise apokalyptische Überzeugungen“ vertraten.

Demnach waren die Mitglieder überzeugt davon, dass es einen unbestimmten „Tag X“ geben werde, an dem der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch
Deutschlands eintreten werde. Sie planten, „bei dieser Gelegenheit einen möglichst großen Teil Sachsens zu erobern
und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten
Staat zu errichten“, hieß es weiter.

Die Gruppe soll sich der Anklageschrift zufolge militärische Ausrüstungsgegenstände beschafft haben. Auch habe sie mit der Ausrüstung wiederholt paramilitärische Kampftrainings durchgeführt. Um ihr Vorhaben umzusetzen, hätte sie „eine Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen geplant“.