
Rund ein halbes Jahr nach dem rechtsextremen Angriff auf ein SPD-Mitglied im Bundestagswahlkampf in Berlin sind vier junge Männer verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren und acht Monaten. In zwei Fällen soll in einem halben Jahr darüber entschieden werden, ob die Jugendstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden können, weshalb sie so lange nicht in Haft müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die 17 bis 20 Jahre alten Männer machten sich nach Einschätzung des Gerichts unter anderem der gefährlichen Körperverletzung schuldig. „Alle vier waren an den Taten beteiligt“, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Kaltenbach. Es gebe keinen Zweifel daran, dass sie die Opfer aus ihrer politischen Gesinnung heraus attackiert hätten.
Gericht zählt Jugendliche zu rechtsextremer Jugendszene
Im Rahmen der Ermittlungen waren laut der Anklageschrift neben Vermummungsutensilien auch gefährliche Gegenstände – Schlagwerkzeuge und Messer – sowie „rechtes
Propagandamaterial“ gefunden und beschlagnahmt worden. Der Staatsanwalt kam deshalb zu dem Schluss, dass die vier Männer „einer gewaltbereiten Jugendszene zuzuordnen sind, die sich an einer rechtsextremen Ideologie orientiert“.
Weiter heißt es in der Anklage, dass die Männer am Tattag für eine Demonstration des rechten Spektrums nach Berlin gereist waren. An einer Bushaltestelle attackierten sie dann den Angaben zufolge ein Paar, das rote Mützen mit SPD-Logo trug. Dem Mann sei mit Springerstiefeln „massiv gegen den Kopf und Rumpf getreten“ worden, woraufhin er ambulant behandelt worden sei. Als Polizisten eintrafen, seien auch diese attackiert worden und hätten leichte Verletzungen erlitten.