

Für manche Angeklagte sei es schwierig, „die Hosen runterzulassen“, sagt der Vorsitzende Richter. „Da müssen wir manchmal nachhelfen.“ Etwa eine Stunde lang hat die Verteidigung an diesem ersten Prozesstag die Einlassung ihres Mandanten vorgelesen, doch erst nach deutlichen Worten des Vorsitzenden gesteht der Angeklagte das Motiv für seine Taten.
Die Vorwürfe der Strafverfolger an sich bestreitet der 23 Jahre alte Angeklagte an diesem Donnerstag nicht. Auf einer Datingplattform gab er sich als Lena, Jana oder Alina aus und verwendete dafür nach eigener Aussage Bilder einer Bekannten. Mal spielte er den deutlich älteren Männern vor, dass die „Chatpartnerin“ 18 Jahre alt sei, mal 15 und in einem Fall sogar erst 13.
Gericht glaubt nicht an edle Motive
Nicht alle Männer hielt das von einer Verabredung ab. Am Treffpunkt angekommen, stießen sie jedoch auf den Angeklagten und weitere zum Teil noch nicht identifizierte Männer. Die Gruppe konfrontierte die Chatpartner mit deren Verhalten und forderte danach als „Wiedergutmachung“ Geld. Zum Teil beleidigten sie die Männer, drohten ihnen, die Bilder und Chatverläufe zu veröffentlichen, und griffen sie körperlich an. In einem Fall hielt einer der Täter einem Opfer mutmaßlich eine Waffe an den Kopf.
Während die Anklage darin eine lange Liste an Straftaten sieht – unter anderem erpresserischen Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung – stellt der Angeklagte die Taten eher als eine Art Heldengeschichte dar. Er habe zuvor von dieser Masche, die die Ermittler „Pedo-Hunting“ nennen, in den sozialen Medien gelesen. Da er die Strafen für verurteilte Pädokriminelle als zu milde empfunden habe, habe er beschlossen, selbst zu handeln.
Das Geld von den Männern habe er als Entschädigung für den Zeitaufwand angesehen und dieses auch gespendet. Außerdem habe er geglaubt, dass es den Männern weh tun müsse, damit sie sich zukünftig nicht noch einmal auf so ein Treffen einließen. „Ich habe lange geglaubt, etwas Gutes zu tun.“
Staatsanwaltschaft geht nur von „Spitze des Eisbergs“ aus
Der Vorsitzende findet deutliche Worte dafür, dass er dem Angeklagten nicht glaubt: „Das sah für uns eher so aus: Wir suchen uns einen Dummen, der auf die Sache reinfällt und den ziehen wir ab.“ Erst auf nochmalige Nachfrage des Richters gibt der Angeklagte zu, dass es doch darum ging, sich finanziell zu bereichern und dass er das Geld nicht gespendet hat. Er bleibt aber dabei, dass er etwas bei den Männern habe bewirken wollen.
Sieben solcher Fälle wirft die Staatsanwaltschaft Frankfurt dem Mann vor. Der Vorsitzende geht davon aus, dass dies nur „die Spitze des Eisbergs“ ist. Vermutlich würden viele Taten nicht angezeigt, da sie den Männern peinlich seien. Hinzu kommt, dass zumindest diejenigen, die sich mit einer vermeintlich Dreizehnjährigen treffen wollten, sich auch strafbar gemacht haben.
Einer von ihnen ist am ersten Prozesstag als Zeuge geladen. Der 61 Jahre alte Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis hatte zunächst angenommen, mit der 22 Jahre alten Jana zu chatten. Als diese ihm offenbarte, erst 13 Jahre alt zu sein, stimmte er einem Treffen trotzdem zu. Der Vorsitzende Richter fragt, was er sich denn dabei gedacht habe. „Ganz ehrlich? Nichts. Das war einfach Dummheit.“ Er habe sich vergewissern wollen, ob „Jana“ wirklich erst 13 Jahre alt sei, weil sie auf den Bildern viel älter ausgesehen habe. Strafbar gemacht hat sich der Mann damit trotzdem. Er erhielt einen Strafbefehl von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro.
