

Der Andrang ist am Dienstag vor dem Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf so groß, dass sich die Einlasskontrollen bis in die Mittagsstunden hinziehen. Damit die Justizbeamten dann auch noch die letzten freien Plätze im mit hohen Glasscheiben versehenen Zuschauerraum des großen Saals belegen können, in dem sonst überwiegend Prozesse gegen dschihadistische Terroristen stattfinden, zieht sich der Vorsitzende Richter Lars Bachler mit seinem Senat noch einmal zehn Minuten zurück.
Die Angehörigen und Unterstützer der sechs jungen Angeklagten nutzen diese unverhofft gewonnene Zeit für Fan-Einlagen. „Free all Antifas“, rufen sie mehrfach unter rhythmischem Klatschen und dann: „Ihr seid nicht allein.“ Jene Angeklagten, die nach einer Toilettenpause in den Saal zurückkehren, werden wie Stars, die auf einer Bühne erscheinen, mit Jubel und stehendem Applaus begrüßt. Paula P., Emilie D., Clara W., Nele A., Luca S. – fünf junge Frauen aus Thüringen – und der aus Leipzig stammende Moritz S. winken zurück, werfen den Zuschauern Kusshände zu und machen Herzzeichen.
Im scharfen Kontrast dazu steht, was ihnen der Generalbundesanwalt (GBA) vorwirft. Die Angeklagten müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes verantworten. Als Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung namens Antifa Ost, die auch als Hammerbande bezeichnet wird, sollen sie gewaltsame Attacken auf von ihnen als Neonazis ausgemachte Personen in Ostdeutschland und in der ungarischen Hauptstadt Budapest verübt haben.
Budapest war Kulminationspunkt der Antifa Ost
Es ist nicht der erste Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Hammerbande. Im Frühjahr 2023 waren in Dresden Lina E. und drei weitere junge Leute wegen einer Angriffsserie in Sachsen und Thüringen zu Haftstrafen von bis zu rund fünf Jahren verurteilt worden. Ebenfalls vor dem Dresdner Oberlandesgericht wird derzeit unter anderem Johann G. der Prozess gemacht, der als Kopf der Antifa Ost gilt. Ende September verurteilte das Oberlandesgericht München die aus Nürnberg stammende Hanna S., die im Februar 2023 in Budapest mitgeholfen haben soll, Rechtsextreme zusammenzuschlagen, zu fünf Jahren Haft. In Budapest wiederum muss sich derzeit Maja T. in der Sache verantworten. Das Urteil gegen die nonbinäre Person wird Ende des Monats erwartet.
Budapest war der Kulminationspunkt der Antifa Ost. Mehrere Mitglieder fuhren nach Erkenntnissen der Ermittler in die ungarische Hauptstadt, um dort Rechtsextremisten aufzulauern, die zum dort jährlich stattfindenden „Tag der Ehre“ aus ganz Europa angereist waren. Hinterrücks schlichen sie sich an ihre Opfer heran, in denen sie Neonazis ausgemacht zu haben glaubten, streckten sie mit Teleskopstöcken und anderen Schlagwaffen zu Boden, prügelten und traten auf sie ein. Auch im am Dienstag gestarteten Verfahren stehen diese Vorfälle im Zentrum. Dieser Budapest-Prozess findet in Düsseldorf statt, weil sich zwei der sechs Angeklagten, nach denen öffentlich gefahndet wurde, Anfang 2025 den Behörden in Nordrhein-Westfalen gestellt hatten.
Nach Erkenntnissen der Ermittler besprühte Nele A. gemeinsam mit einem Gesinnungsgenossen am Morgen des 9. Februar vor drei Jahren einen Mann am Budapester Bahnhof mit Pfefferspray. Kurz darauf verfolgte die junge Frau unter anderem gemeinsam mit Emilie D., Paula P. und Clara W. und dem mutmaßlichen Rädelsführer Johann G. vor einem Café in der Budapester Innenstadt drei Personen, heißt es in der Anklageschrift, deren Verlesung rund eine Stunde dauert. Es ist eine Chronik der Gewalt. „Die Gruppe trat und schlug unter anderem mit Schlagstöcken auf die Geschädigten ein.“
Am folgenden Tag sollen Nele A., Emilie D., Moritz S. und Clara W. eine andere zuvor ausgespähte Person hinterrücks angegriffen und „massiv am Kopf“ verletzt haben. „Emilie D. sprühte Pfefferspray in das Gesicht der Geschädigten“, trägt ein Bundesanwalt vor. Am Abend traf es zwei andere Personen auf offener Straße. „Die Täter sprühten den Opfern eine unbekannte Substanz ins Gesicht und schlagen wiederholt auf sie ein.“ Eines der beiden Opfer wurde demnach mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gebracht. „Auch als er bewusstlos auf dem Gehsteig lag, erhielt er weitere Schläge mit einem Schlagwerkzeug auf den Kopf und den gesamten Körper.“
Brutale Beschreibungen des Tathergangs
Wie im Dresdner Verfahren gegen Johann G. geht es auch in Düsseldorf nicht nur um die Attacken in Budapest. Am 23. April 2022 überfielen bisher überwiegend nicht identifizierte Mitglieder der Hammerbande zeitgleich in Erfurt, Magdeburg, Halle und Schwerin Läden, in denen die bei Rechtsextremen beliebte Bekleidungsmarke Thor Steinar verkauft wurde. Emilie D. war nach Erkenntnissen der Ermittler am Angriff in Erfurt maßgeblich beteiligt. „Dabei riss sie mit Gewalt die Verkäuferin zu Boden und versetzte dieser zahlreiche Faustschläge gegen den Kopf und Oberkörper“, heißt es in der Anklageschrift.
Eine Mittäterin habe mindestens zwanzigmal mit einem Teleskopschlagstock auf das am Boden liegende Opfer eingeschlagen, andere hätten in dem Geschäft großflächig übelriechende Buttersäure und Pfefferspray versprüht. Mitte Januar 2023 soll Emilie D. zudem in Erfurt gemeinsam mit Johann G. zwei zuvor ausgespähte Mitglieder einer rechtsextremen Partei von hinten zu Fall und mit der Faust, Schlagstöcken und einem Hammer malträtiert und dabei lebensgefährlich verletzt haben. Eines der Opfer erlitt einen Schädelbasisbruch. Diese Erfurter Attacke und zwei der Budapester Angriffe wertet die Bundesanwaltschaft als versuchte Morde.
Als sich die sechs nun in Düsseldorf Angeklagten den Behörden stellten, ließen sie eine kurze Erklärung verbreiten, in der sie den Vorwurf des Mordversuchs als eine „politisch motivierte Eskalation“ bezeichneten, der „an Lächerlichkeit kaum zu überbieten“ sei. Vielmehr sei offenkundig, dass „die gegenwärtige antifaschistische Bewegung nicht darauf ausgerichtet ist, Nazis zu töten“. Die Verteidiger knüpfen am Dienstag daran an und werfen dem GBA vor, mit diesem Teil der Anklage eine „politische Absicht“ zu verfolgen. Sie betonten, das OLG München habe in seinem Urteil zum dortigen Budapest-Verfahren gegen Hanna S. den Vorwurf des versuchten Mordes nach monatelanger Beweisaufnahme als nicht erwiesen angesehen.
