
Ein Arbeitspapier der Otto Brenner Stiftung (OBS) zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgremien hat seit seinem Erscheinen Ende Februar Kritik auf sich gezogen. In die ursprüngliche Fassung hatten sich „Fehler eingeschlichen, die Korrekturen notwendig gemacht haben“, teilte die auftraggebende Stiftung jetzt mit. Das überarbeitete Papier steht mit Korrekturhinweisen wieder online. Auf insgesamt 29 von 72 Seiten wurden Änderungen vorgenommen. Der Tenor des Papiers von Peter Stawowy lautete darauf, dass in den Gremien zu viele politik- oder staatsnahe Vertreter sitzen. Bei diesem Fazit bleibt der Autor, auch wenn er zahlreiche Angaben korrigiert hat.
Die OBS war auf zahlreiche Fehler in der Erhebung hingewiesen worden, insbesondere bei der Zusammensetzung der Rundfunkräte. So legte die Studie unter anderem dar, dass es in den Gremien Mitglieder gebe, die auf eine Politikkarriere zurückblicken oder Parteien zugeordnet werden können. Bei den zwölf Rundfunkräten, so die Studie, ließen sich im Durchschnitt 41 Prozent der Mitglieder „eindeutig politischen Parteien“ zuordnen, bei den Verwaltungsräten seien es 53 Prozent.
60 Prozent der Mitglieder als „staatsnah“ gewertet
Daraus hatte der Autor abgeleitet, in den Kontrollgremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio herrsche eine zu große Staats- und Parteinähe. Nach der Vorgabe des sogenannten ZDF-Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2014 darf der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder ein Drittel der Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen. Dieser Wert wird in keinem Gremium überschritten. Die Zugehörigkeit zu Parteien ist indes nicht gesetzlich begrenzt. Durch die „Zählweise“ des Arbeitspapiers stieg die Zahl der „staatsnahen“ Vertreter zumeist deutlich auf mehr als ein Drittel an. Beim ZDF-Fernsehrat wurden 60 Prozent der Mitglieder als „staatsnah“ gewertet. Gegen diese Darstellung hatte sich die Fernsehratsvorsitzende Gerda Hasselfeldt gewehrt. Die ehemalige CSU-Politikerin vertritt im ZDF-Fernsehrat als Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes die Freien Wohlfahrtsverbände. Sowohl eine Parteizugehörigkeit als auch die Bereitschaft, ehrenamtlich in einem Rundfunkgremium zu arbeiten, zeigten Engagement für die Gemeinschaft und in der demokratischen Gesellschaft. Die Mitgliedschaft in einer Partei bedeute nicht, sich vor den Karren einer Parteimeinung spannen zu lassen.
Grundsätzliche Kritik an der Datenbasis und einigen Schlussfolgerungen der Studie äußerte auch Klaus Sondergeld, Vorsitzender des Rundfunkrats von Radio Bremen und Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD. Seiner Ansicht nach umfasst das Arbeitspapier aber auch „berechtigte Kritik und einige diskutable Reformvorschläge“. Manche seien durch den Entwurf des Reformstaatsvertrags überholt. Manche erforderten einen Aufwand, den man sich gut überlegen müsse – finanziell, aber vor allem in den zeitlichen Ansprüchen an die ehrenamtlich tätigen Gremienmitglieder. Die durch pauschale Gremienkritik und Parteienschelte genährte Vorstellung, aus dem von den Länder entwickelten, neuen „Medienrat“ könnte oder sollte sich, zusammen mit der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), eine Medienaufsichtsbehörde entwickeln, bereite ihm „Sorgen“.