
Für Ordnungsrufe sollen Bundestagsabgeordnete bald höhere Strafen zahlen. Wir zeigen Vorfälle im Video – und belegen mit Daten, dass es im Bundestag immer rauer zugeht.
„Kriegstreiberin“, „Fake-News-Wokeista“, „Sozialfaschisten“ und „Pinocchio-Fritze“ – für alle diese Ausrufe gab es im Bundestag in diesem Jahr schon Ordnungsrufe. Kontroverse, emotional geführte Diskussionen und auch Zwischenrufe gehören zu einer parlamentarischen Debatte dazu. Aber es gibt Grenzen.
Wann die erreicht sind, entscheidet das Mitglied des Bundestagspräsidiums, das die Parlamentssitzung leitet. So ist es in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt, allerdings recht oberflächlich. Zwei mögliche Gründe für einen Ordnungsruf werden dort genannt: Ein Abgeordneter stört die Ordnung des Bundestages. Oder die Person verletzt mit ihren Äußerungen oder ihrem Verhalten die Würde des Hauses. Ersteres meint in der Regel, dass der Ablauf behindert wird, zum Beispiel durch wiederholte Zwischenrufe. Zweiteres meint etwa Beleidigungen, diskriminierende Aussagen oder persönliche Angriffe auf andere Abgeordnete.