ÖVP-Klubchef vor Gericht: Ein weiteres Problem für Kanzler Stocker

Seit diesem Mittwoch steht August Wöginger wieder vor Gericht. Dem einflussreichen Klubobmann, also Fraktionsvorsitzenden der ÖVP im Nationalrat, wird vorgeworfen, einem Parteifreund mit unlauteren Mitteln zum Leitungsposten eines Finanzamts verholfen zu haben. Was früher in Österreichs Politik gang und gäbe war, und was viele Mitglieder der alten Garde der Volkspartei noch immer als legitime politische „Intervention“ betrachten, wertet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Anstiftung zum Amtsmissbrauch.

Für die ÖVP und ihren Parteivorsitzenden, Bundeskanzler Christian Stocker, ist das Verfahren gegen Wöginger ein weiterer herber Rückschlag. In Zeiten, in denen die rechte FPÖ in Umfragen weit vorn liegt, geht es nicht nur um einen weiteren Vertrauensverlust. Sollte Wöginger verurteilt werden und zurücktreten müssen, hätte die Kanzlerpartei innerhalb Schlüsselfiguren verloren.

Entscheidendes auf dem Handy von Thomas Schmid

Erst im November hatte Harald Mahrer gehen müssen, nachdem er als Vorsitzender der Wirtschaftskammer im eigenen Haus üppige Gehaltszuwächse gewährt hatte, während die Regierung den Bürgern Enthaltsamkeit predigte. Neben Mahrer galt der leutselige und von allen Seiten geachtete Wöginger lange als zentrales Bindeglied innerhalb der Regierungskoalition, da der Klubchef diskret im Hintergrund wirken kann und auch zum politischen Gegner gute Kontakte pflegt.

Konkret geht es in dem Strafprozess darum, dass sich im Jahr 2017 ein ÖVP-Bürgermeister einer kleinen Gemeinde an Wöginger gewandt haben soll, da er die Leitung des Finanzamts Braunau–Ried–Schärding übernehmen wollte. Wöginger leitete den Wunsch an den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium weiter, der sich wiederum bei ÖVP-nahen Mitgliedern der zuständigen Auswahlkommission dafür einsetzte, dass Wögingers Kandidat den Posten bekam.

Für Wöginger wurde allerdings nicht nur zum Verhängnis, dass eine unterlegene Kandidatin später klagte und recht bekam, weil ein Verwaltungsgericht feststellte, dass die Frau für den Posten besser qualifiziert gewesen sei als der Bürgermeister. Ans Licht kamen die Hintergründe vor allem, weil der Generalsekretär im Finanzministerium, der Wögingers Anliegen weitergereicht hatte, ausgerechnet jener Thomas Schmid war, dessen Mobiltelefon später im Zuge der ÖVP-Korruptionsaffäre von der Staatsanwaltschaft durchsucht wurde.

Dabei kamen die Ermittler auch auf die Chatverläufe im Fall Wöginger. „Wir haben es geschafft 🙂 Der Bürgermeister schuldet dir was!“, schrieb Schmid damals nach der gelungenen Besetzung an Wöginger. Der antwortete: „Echt super!! Bin total happy.“ Der mitangeklagte Personalvertreter, der in der Kommission saß, schrieb an Schmied wiederum: „mit bauchweh- aber.“

Nun findet in Österreich ein Umdenken statt

Wögingers Fall war bereits im Herbst ein erstes Mal vor Gericht. Doch das Verfahren endete damals nach einem Tag mit einer Diversion, einer Art Deal: Wöginger übernahm Verantwortung und akzeptierte eine Geldstrafe von 44.000 Euro. Konkret sagte er, er sehe die Sache heute mit „ganz anderen Augen“ und bedauere sein Verhalten.

Kanzler Stocker ließ daraufhin freudig mitteilen, Wöginger verlasse den Gerichtssaal als „unbescholtener Mann“. Doch nach heftiger öffentlicher Kritik hob das Oberlandesgericht Linz die Diversion wieder auf und verwies den Fall zurück an die gleiche Richterin. Denn eine diversionelle Beilegung sei dem Gesetz nach nur bei geringfügigen Schäden erlaubt. Nun ist das Verfahren bis Mitte April angesetzt.

Doch am Mittwoch beteuerte Wöginger, dass er strafrechtlich unschuldig sei, auch wenn er sein Verhalten inzwischen bedauere. Denn er habe damals nur eine Bewerbung weitergereicht, ohne davon auszugehen, dass dafür ein Amtsmissbrauch begangen werde. Tatsächlich hatten vor allem ältere ÖVP-Politiker zu Wögingers Verteidigung vorgebracht, dass es zum allgemeinen Aufgabenverständnis von Abgeordneten gehöre, Anliegen, die ihnen etwa in Bürgersprechstunden entgegengebracht werden, „weiterzureichen“.

Über Jahrzehnte war es vollkommen üblich, dass die großen Parteien ihre Leute auf Posten im staatlichen Einflussbereich offensiv unterbrachten. Ermittlungen in solchen, als „Freunderlwirtschaft“ verharmlosten Fällen gehören inzwischen zum Alltag, und jüngere Politiker betonen, dass ein Umdenken stattfinde – wohl auch durch den Fall Wöginger. Dessen Verteidiger ging am Mittwoch auf die alte Praxis ein und sagte, hier würden „Personen stellvertretend an den Pranger gestellt für ein System, für das sie nichts können“.