Österreich soll Ausnahme bei Solidaritätspflicht für Migration und Asyl erhalten – EU

Brüssel – Die EU-Kommission hat am Dienstag einen ersten Schritt zur Einrichtung des „Solidaritätspools“ im Rahmen des Migrations- und Asylpakts der EU unternommen und gleichzeitig Österreich und fünf weiteren Ländern eine Ausnahme von der Solidaritätspflicht in Aussicht gestellt. Wie hoch der Solidaritätspool dotiert sein wird – daraus gilt es in Zukunft den Bedarf von Mitgliedsstaaten unter Migrationsdruck abzudecken – wurde vorerst nicht bekannt.