Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gericht soll erneut prüfen, ob Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist

Ob der Rundfunkbeitrag gegen die Verfassung verstößt, muss laut dem Bundesverwaltungsgericht detailliert und aufwendig nachgewiesen werden. Das hat das Leipziger Gericht entschieden. Demnach muss über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren überprüft werden, ob „ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“ vorliegt. Wissenschaftliche Gutachten müssten nachweisen, dass es genug Beweise für „regelmäßige Defizite“ im Programm gibt. Entscheidet ein Verwaltungsgericht dann auf Basis solcher Gutachten, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, müsse sich das Bundesverfassungsgericht erneut damit beschäftigen.

In dem konkreten Fall ging es um die Klage einer Frau aus Bayern, die den Rundfunkbeitrag
nicht zahlen wollte. Sie hatte argumentiert, dass der
öffentliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag verfehle, weil das
Programm weder ausgewogen noch vielfältig sei. Die Bundesrichter wiesen den Fall zurück an den Münchner Verwaltungsgerichtshof, der sich nun damit erneut beschäftigen muss. 

„Überaus zweifelhaft“, ob eine Klage Erfolg hätte

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 gilt: Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender muss objektiv und unparteilich gestaltet sein. Dabei soll die
Ausgewogenheit und die Meinungsvielfalt berücksichtigt werden. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel daran, dass das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Beitragspflicht rechtfertige. Ob das immer noch gilt, könnte jetzt erneut (sehr aufwendig) überprüft werden.

„Allerdings erscheint es nach dem bisherigen
tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin
eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können“, so der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Ingo Kraft.

Der Anwalt der Klägerin sagte, das Urteil sei
ein Erfolg. Dass die Verwaltungsgerichte verpflichtet seien, die
Programmvielfalt zu prüfen, sei eine gute Nachricht für den Rechtsschutz
der Bürger. Die Hürden seien zu recht hoch, denn die Rundfunkfreiheit
sei ein hohes Gut.