„Nur Ja heißt Ja“ im Strafrecht? Diskussion nach Sexualdelikten mit Zwölfjähriger – Wien

Wien – Nach den nicht rechtskräftigen Freisprüchen für zehn im Tatzeitraum vorwiegend 14 bis 17 Jahre alte Jugendlichen, die sexuelle Kontakte zu einer Zwölfjährigen hatten, warnen die Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte und Staatsanwältinnen und die Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen vor einer Anlassgesetzgebung. Die Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes kann sich dagegen Änderungen beim § 205a StGB vorstellen, der die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe stellt.