Nothammer, Gurtschneider & Co So reagieren Sie nach einem Autounfall richtig
26.01.2026, 19:08 Uhr
Artikel anhören(07:36 min)

Eis, Schnee, Glätte – und plötzlich kracht’s: Welche Fehler Sie nach einem Unfall vermeiden sollten und warum ein Schal helfen kann, Spuren zu sichern.
Sie haben es sicher vor allem die vergangenen Tage oft gehört: „Eis und Schnee, bitte fahren Sie vorsichtig!“ Doch manchmal kann man nichts machen – und ein Unfall passiert. Was ist dann zuerst zu tun? Der Auto Club Europa (ACE) fasst die wichtigsten Tipps zusammen, die allgemein und bei winterlichen Unfällen im Speziellen gelten:
Zuerst die Unfallstelle absichern – und dann Hilfe holen
Am wichtigsten ist zunächst die Absicherung der Unfallstelle, dann die Eigensicherung und dann die Versorgung etwaiger Verletzter. Das kann etwa wie folgt aussehen: Man schaltet das Warnblinklicht an, zieht sich eine Warnweste über und stellt dann das Warndreieck auf.
Gibt es Verletzte? Dann den Notruf 112 wählen und im Anschluss Erste Hilfe leisten. Die Polizei muss nicht unbedingt gesondert gerufen werden, das geht auch über den Rettungsdienst. „Dazu sollte man beim Notruf entsprechend bitten, auch die Polizei zum Unfallort zu schicken“, so der ACE.
Wann ist die Polizei überhaupt nach einem Unfall nötig?
Bei kleineren Unfällen mit nur Blechschäden fragt man sich vielleicht, ob es überhaupt nötig ist, die Polizei zu rufen. Doch wann sollte man wie vorgehen? Bei Unfällen ohne Verletzte und mit geringem Sachschaden ist die Polizei nicht zwingend notwendig. Dann können die Unfallbeteiligten den Vorgang unter sich klären. Dazu alle notwendigen Daten austauschen (mehr dazu unten), damit der Schaden im Nachgang reguliert werden kann.
Wenn man sich unsicher fühlt, oder einer der Beteiligten Unterstützung durch die Polizei wünscht, kann diese über die nächstgelegene Dienststelle gerufen werden, um den Notruf nicht unnötig zu blockieren. Die Kontaktdaten der Dienststelle sind, je nach Unfallort, online zu finden. Wenn nicht, bleibt alternativ nur die 110.
Die Polizei sollte immer in folgenden Fällen gerufen werden:
-
Unfälle mit Verletzten
-
Bei hohem Sachschaden
-
Wenn eine größere Unfallstelle abgesichert werden muss und das nicht mehr gefahrlos in Eigenregie möglich ist
-
Streit zwischen Unfallbeteiligten
-
Man nicht der Halter des Autos ist – etwa bei einem Mietwagen
-
Man bei einem Beteiligten Alkohol vermutet
Wie dokumentiere ich den Unfall?
Möglichst viele Fotos aufnehmen, eine Handykamera dürfte nahezu jeder zur Hand haben. Wichtig, auch für die Schadensregulierung der Versicherung: Die Unfallspuren bestmöglich dokumentieren. Mindestens aber die Endstellung, also die Position des Autos, aus allen Perspektiven fotografieren. Dabei nicht das Auto des Unfallgegners samt Nummernschild vergessen.
Daten sammeln und pauschale Schuldeingeständnisse vermeiden
Namen und Anschriften sowie Kfz-Kennzeichen der Unfallbeteiligten sowie die von etwaigen Zeugen notieren, ebenso Name und Anschrift der Versicherung des Verursachers sowie die Versicherungsnummer. Wenn die Schuldfrage nicht klar ist, rät der ACE zum Hinzuziehen der Polizei. Zum Hergang sind wahrheitsgemäße Angaben gefragt. Aber man sollte auf eine Wertung verzichten, rät der Verkehrsclub.
Das heißt auch: Verzichten Sie auf uneingeschränkte und pauschale Schuldeingeständnisse. Daher sollten auch keine Erklärungen unterschrieben werden, die zum Beispiel lauten: „Ich bin allein verantwortlich für den Unfall und werde für sämtlichen Schaden am Fahrzeug von xyz aufkommen“ oder „Die Schäden am Fahrzeug xyz wurden allein durch mich verursacht“.
Mit solchen Formulierungen wird laut ACE dem eigenen Versicherer die Möglichkeit genommen, sowohl Unfallursache und das Verschulden als auch die Plausibilität der Schäden zu klären. Erklärungen wie „Ich bin gegen das geparkte Fahrzeug gefahren und habe damit einen Schaden am Fahrzeug xyz verursacht“ seien dagegen unproblematisch.
Um die Sache zu vereinfachen, kann für das Unfallprotokoll auch ein Vordruck des Europäischen Unfallberichts ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben werden, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Vordrucke dazu gibt es zum Herunterladen aus dem Netz – etwa bei Autoclubs wie dem ADAC oder dem GDV selbst.
Vorsorglich den Versicherer informieren?
Falls die Möglichkeit besteht, selbst einen Unfall mitverursacht zu haben, sollte laut ACE auch vorsorglich eine Schadensmeldung an die eigene Versicherung gehen. Diese prüft dann eine Verantwortlichkeit und wartet auf eine Schadensanzeige der Gegenseite.
Auch der GDV rät „bei unklarer Situation auf jeden Fall dazu, den Schaden zu melden“. Gegebenenfalls vorsorglich. „Die Prüfung der Sach- und Rechtslage übernimmt ja dann der Versicherer. Erfolgen keine Schadenzahlungen, wird der Vertrag auch nicht belastet“, erläutert ein Sprecher.
Einen nicht verschuldeten Unfall muss man allerdings in der Regel nicht der Versicherung melden. Wer das dennoch machen will, sollte bedenken, dass es laut ACE-Rechtsexperten Felix Müller-Baumgarten je nach Versicherung denkbar sein kann, dass die eigene Schadenfreiheitsklasse mit der Schadenmeldung vorübergehend angehoben wird. Zwar werde diese wieder zurückgestuft, sobald geklärt ist, dass keine Ansprüche angemeldet werden, doch sei es insgesamt ein nicht notwendiger Schritt.
Allerdings sollte man sich schnellstmöglich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wenden, um den Schaden möglichst schnell ersetzt zu bekommen. Dazu muss man nicht warten, bis dieser den Schaden meldet. Das kann man auch über den Zentralruf der Autoversicherer (+0800 250 260 0) machen, so der GDV.
Räumen der Unfallstelle und Spuren im Schnee
Beim Fotografieren der Endstellung der Autos und zum Räumen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, so der ACE. Bei Bagatellschäden sei die Unfallstelle möglichst schnell zu räumen, aber die Beweissicherung ist keine unnötige Verzögerung. Die Grenzen liegen den Aussagen zufolge dort, wo man sich oder andere gefährdet. Also: Wenn eine Beweissicherung in Eigenregie nicht gefahrlos möglich ist, sollte man besser darauf verzichten.
Ist Zeit oder – gefahrloser – Platz genug, können weitere Unfallspuren dokumentiert werden, etwa Bremsspuren. Die dafür sonst gebräuchliche Kreide bringt freilich nichts auf Schnee und Matsch. Dann könnte man alternativ die Bremsspuren im Schnee mit farblichen Utensilien wie Taschentuch-Packungen, Zigarettenschachteln oder Wollschals markieren.
