Noch 2024 handeln
Jetzt noch Rentenkürzungen günstiger ausgleichen
03.12.2024, 15:31 Uhr
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Freiwillige Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können die Rente erhöhen und Kürzungen kompensieren. Oder auch überhaupt einen Anspruch sichern. Einzahlungen für 2024 sollten aber zügig getätigt werden.
Wer freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte, sollte die Beiträge für 2024 noch in diesem Jahr zahlen. Zwar konnten die Beiträge für 2024 noch bis zum 31. März 2025 gezahlt werden, ab 2025 erhöht sich der zu zahlende Betrag aber um rund 3,35 Prozent.
Wer die Beiträge noch 2024 einzahlt, kann einen Betrag zwischen dem aktuellen monatlichen Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1404,30 Euro wählen. Auf der Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben. Wer die Beiträge für 2024 erst 2025 zahlt, muss mindestens 103,42 Euro monatlich zahlen, der Höchstbeitrag bleibt hingegen unverändert, informiert die Deutsche Rentenversicherung.
Anspruch sichern
Vor allem für jene, die nicht gesetzlich rentenversichert sind oder mit den Zusatzbeiträgen eine für den Rentenanspruch nötige Wartezeit von fünf Jahren Versicherungszeit erfüllen möchten, sind freiwillige Beiträge sinnvoll. Besonders Mütter und Väter, die nie in die Rentenkasse eingezahlt und sich stattdessen der Kindererziehung gewidmet haben, profitieren. Sie bekommen pro Kind, das ab 1992 geboren wurde, drei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden seit 2014 zwei Jahre fiktive Beitragszahlung angerechnet und seit 2019 zweieinhalb – zuvor war es nur ein Jahr. Doch das ist zumindest bei einem Kind nicht ausreichend, um in den Genuss einer gesetzlichen Rente zu kommen. Hier kann die Zahlung von freiwilligen Beiträgen den Rentenanspruch sichern.
Rente erhöhen
Auch Freiberufler und Beamte können sich auf diesem Weg ihre gesetzliche Rente sichern und ebenfalls die Höhe ihres monatlichen Beitrages in den genannten Grenzen frei wählen. Im Falle von Beamten schmälert die so erworbene gesetzliche Rente nicht die Höhe der Pension.
Aber auch Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind, das 50. Lebensjahr vollendet haben und vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, können durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen eine Rentenkürzung kompensieren. Auch lässt sich durch die Zahlung der Versicherungsschutz für eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung aufrechterhalten. Die Beiträge sind zudem von der Steuer absetzbar.
Um wie viele Euro die freiwilligen Zahlungen die gesetzliche Rente erhöhen, lässt sich mit dem Rechner des Informations-Portals www.ihre-vorsorge.de berechnen. Auch die Deutsche Rentenversicherung steht für Auskünfte, Beratung und Prognosen zur Verfügung. Alle Informationen zur freiwilligen Versicherung bietet darüber hinaus die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ – sie steht hier zum Download bereit.