Niederländische Polizei tötet Jungen nach Raubüberfall


Die niederländische Polizei hat am Sonntag einen 15 Jahre alten Jungen erschossen, der im Verdacht stand, zuvor bei einem Raubüberfall ein Fatbike gestohlen zu haben. Der Vorfall ereignete sich auf der Terrasse einer gut besuchten McDonald’s-Filiale in Capelle aan den IJssel nahe Rotterdam. Der Verdächtige habe eine Schusswaffe getragen, weshalb man sich ihm gemäß dem Verfahren für gefährliche Personen angenähert habe, sagte eine Polizeisprecherin. „Er wurde sehr oft gewarnt, die Waffe fallen zu lassen.“ Er habe das jedoch nicht befolgt, sei weggelaufen „und dann haben wir geschossen“.

Auf einem Video, das in sozialen Medien kursiert, ist zu sehen, wie ein Beamter aus wenigen Metern Entfernung vier Schüsse auf eine flüchtende Person abgibt. Der aus Gouda stammende Junge erlag noch am Ort des Geschehens seinen Verletzungen. Auf der Terrasse sei noch ein zweiter Verdächtiger festgenommen worden, teilte die Polizei mit, ein dritter habe sich später von sich aus gestellt.

Bei McDonald’s aufgespürt

Die Beamten seien am Nachmittag wegen eines Raubüberfalls in eine zwei Kilometer entfernte Straße gerufen worden. Dort soll der Verdächtige mit vorgehaltener Waffe das Fahrrad erbeutet haben und damit weggefahren sein. Die Beamten hätten ihn dann bei McDonald’s aufgespürt.

Die Einwohner der Stadt seien von dem Vorfall „schockiert“ worden, sagte der Bürgermeister Joost Manusama dem Sender RTL. Es gebe „viele Fragen und Emotionen“. Der Vorfall müsse nun genau untersucht werden. Manusama sprach den Angehörigen des Jungen sein Beileid aus. Wie bei jedem Schusswaffeneinsatz von Polizisten leitete die Kriminalpolizei eine Untersuchung ein.

Grundsätzlich dürfen Polizisten in den Niederlanden ihre Schusswaffe einsetzen, wenn Lebensgefahr besteht oder wenn sie einen Unbekannten wegen einer Straftat festnehmen wollen, die mit mindestens vier Jahren Gefängnis bestraft wird, und die Person zu fliehen versucht. Für bewaffnete Raubüberfälle gibt es im niederländischen Strafrecht keine Mindeststrafe; die Höchststrafe beträgt neun Jahre. Im aktuellen Fall ist außerdem zu berücksichtigen, dass der Verdächtige dem Jugendstrafrecht unterlag.