Nicht blind vertrauen: Käuferschutz im Onlinehandel: Trügerische Sicherheit?


Nicht blind vertrauen

Käuferschutz im Onlinehandel: Trügerische Sicherheit?

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Wer mit Online-Bezahldiensten einen Onlinekauf abschließt, wähnt sich in der Regel auf der sicheren Seite. Immerhin springt der Käuferschutz ein, wenn was danebengeht – oder etwa nicht?

Mit dem Käuferschutz von Paypal, Klarna, Amazon Pay und Co. bei Onlinekäufen auf der sicheren Seite? Mitnichten. Denn die Versprechungen der Anbieter sind mitunter trügerisch, stellt die Verbraucherzentrale NRW fest. Immer wieder gebe es Fälle, in denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher nach Problemen mit dem Käuferschutz an die Verbraucherschützer wenden. Blind darauf verlassen sollte man sich darum nicht.

Prinzipiell soll der Käuferschutz Kundinnen und Kunden absichern, wenn die im Internet bestellte Ware mängelbehaftet oder gar nicht ankommt. Die Bezahldienste versprechen in solchen Fällen, den Kaufpreis zu erstatten. Doch nicht immer klappt die Rückabwicklung der Zahlung, ist die Erfahrung der Verbraucherzentrale.

Manche Waren sind vom Schutz ausgenommen

Denn, was viele nicht wissen: Nicht in allen Fällen greift der Käuferschutz tatsächlich. Davon ausgenommen sind etwa regelmäßig Dienstleistungen, digitale Produkte wie Apps und Onlinespiele oder Gutscheine. Auch bei Problemen mit dem gesetzlichen Widerruf springt der Schutz nicht immer ein. Darum ist vor dem Kauf immer ein genauer Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zahlungsdienstleister ratsam.

Einen echten Mehrwert kann der Käuferschutz den Verbraucherschützern zufolge bieten, wenn man auf einen Fakeshop hereingefallen ist und die längst bezahlte Ware nicht ankommt. Doch auch in diesen Fällen sei der Weg zur Rückerstattung nicht immer leicht.

Beim Bezahldienst Paypal greift der Schutz nur, wenn man die Möglichkeit „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ wählt. Bei der Variante „Geld an Freunde und Familie senden“ gelten weder der Käuferschutz noch ein von PayPal angebotener Verkäuferschutz. Der Dienst selbst warnt: „Schlägt ein Käufer oder Verkäufer vor, für die Bezahlung der Ware ‚Geld senden an Freunde und Familie‘ zu nutzen, sollten Sie dies ablehnen […].“ Die Funktion ist wirklich nur für eine Überweisung an Bekannte gedacht, etwa wenn man sich gemeinsam etwas angeschafft hat und der Freund oder die Freundin den Betrag zuvor im Vollen vorgestreckt hat.

Eine schlechte Kommunikation mit dem Kundenservice, lange Bearbeitungszeiten und hohe Anforderungen an die Beweisführung können der Grund dafür sein. Bei Problemen wie diesen können die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen, die Forderungen gegenüber den Anbietern der Zahlungsdienstleister durchzusetzen.