Alfons Schuhbeck (75) hat keine reine Weste: Der einstige Starkoch hat Steuern in Millionenhöhe hinterzogen. Für dieses Vergehen sitzt der Gastronom derzeit eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ab. Doch nun kommen neue Vorwürfe gegen Schuhbeck auf. Ein Experte ist sich sicher, dass diese erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß haben könnten.
124 Seiten: Neue Anklageschrift enthüllt mutmaßliche Straftaten von Alfons Schuhbeck
In einer neuen Anklageschrift von 124 Seiten sieht sich Alfons Schuhbeck mit zahlreichen Vorwürfen konfrontiert. Längst ist bekannt, dass versäumte Zahlungen des Kochs auch andere Unternehmen in missliche Lagen brachten. Nun wird publik, dass er eigene Angestellte und Krankenkassen betrogen haben soll, indem er Beiträge gar nicht oder nicht fristgerecht abführte. Außerdem soll der Gastronom Coronahilfen zweckentfremdet haben. Zuletzt wird Schuhbeck Insolvenzverschleppung bei neun seiner Firmen vorgeworfen.
Experte gibt Einschätzung zu Alfons Schuhbeck: „Die Vorwürfe sind schwerwiegend“
Der Anwalt Florian Engert gab im Gespräch mit der „Augsburger Allgemeinen“ eine Einschätzung zu den neuesten Entwicklungen um Alfons Schuhbeck ab. „Die Vorwürfe sind schwerwiegend“, gibt der Experte zu verstehen. Angeblich musste mindestens ein weiteres Unternehmen wegen Versäumnissen des Starkochs Insolvenz anmelden. Dazu sagt der Experte: „Als die vielen Steine seines Firmengeflechts umstürzten, hat Schuhbeck noch einen anderen Dominostein mitgerissen.“
Weiter erklärt Florian Engert: „Sehr empfindlich reagiert die Justiz darauf, wenn eine Insolvenz besonders lange verschleppt wurde. Irgendwann drängt sich jedem noch so schlechten Unternehmer, jedem vernünftig denkenden Menschen die Erkenntnis auf, dass es mit seiner GmbH nicht weitergehen kann. Dann zum Beispiel, wenn ständig Kunden oder Dienstleister sich beklagen, dass ihre Rechnungen nicht bezahlt werden.“
„Haftstrafe deutlich jenseits der fünf Jahre“: Anwalt zeichnet düsteres Bild für Alfons Schuhbeck
Nun muss das Gericht entscheiden, ob es die Anklage zulässt und Alfons Schuhbeck ein weiterer Prozess bevorsteht. In dem Fall vermutet Florian Engert eine noch drastischere Konsequenz für den Gastronomen: „Wenn man seine bisherige Strafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung einberechnet, dann gehe ich davon aus, dass am Ende eine Haftstrafe deutlich jenseits der fünf Jahre stehen wird.“
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