

Die Nominierung des kroatischen Notenbankpräsidenten Boris Vujčić zum neuen Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank ist fachlich unanfechtbar und – was für die schnelle Wahl wohl die größere Rolle gespielt hat – politisch folgerichtig. Vujčić bringt große Erfahrung mit; die Notenbank seines Landes hat er faktisch 30 Jahre lang geprägt. Dass Kroatien schon zehn Jahre nach dem EU-Beitritt Mitglied des Euroraums wurde, ist auch sein Verdienst. Schon bevor der Kroate im Juni sein neues Amt antritt, ist zumindest ein Urteil erlaubt: Fachlich ist Vujčić über jeden Zweifel erhaben.
Politisch hat die Nominierung des Kroaten zwei Aspekte. Zum einen ist er das erste Mitglied des EZB-Direktoriums aus einem Land, das der EU und dem Euroraum zu Beginn der Währungsunion noch gar nicht angehörte. Für die immer noch „Beitrittsländer“ genannten mittel- und osteuropäischen Staaten war diese Anerkennung längst fällig.
Das Pulver trocken halten
Wichtiger ist der zweite Aspekt. Alle vier großen Eurostaaten haben Vujčić unterstützt, weil sie so das Pulver trocken halten konnten. Die im kommenden Jahr bevorstehende Neubesetzung von gleich drei der sechs Posten im EZB-Direktorium, darunter die Nachfolge von Präsidentin Christine Lagarde und der bisherigen Direktorin Isabel Schnabel, wird von der Berufung Vujčićs nicht präjudiziert. Das absehbare Paket für die drei Ämter, das womöglich noch um nicht die EZB betreffende Posten erweitert wird, muss also noch nicht in diesem Jahr geschnürt werden.
Ein Bewerber (oder eine Bewerberin) aus Deutschland bleibt damit möglich. Eine deutsche Kandidatur wäre aber kein Selbstläufer, auch wenn die innerdeutschen Spekulationen sich ausschließlich um die Frage zu drehen scheinen, ob denn Joachim Nagel oder Isabel Schnabel das Rennen machen.
Die Bundesregierung tut zwar gut daran, sich in dieser Personalfrage jetzt bedeckt zu halten. Sie sollte sich aber möglichst früh darüber klar werden, wer ihr Kandidat ist. Das wäre eine gute Grundlage dafür, dass sich die Entscheidung – wie jetzt – nicht an der Herkunft des Bewerbers oder der Bewerberin festmacht, sondern an der Qualifikation.
