Nach UN-Rüge: Diskriminierungsverbot: Regierung plant neue Pflichten für Privatfirmen

Nach UN-RügeDiskriminierungsverbot: Regierung plant neue Pflichten für Privatfirmen

11.02.2026, 10:52 Uhr

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Mehr Gleichberechtigung durch den Abbau von Benachteiligungen ist das Ziel. (Foto: picture alliance / Stefan Puchner/dpa)

Die Bundesregierung will den Schutz für Menschen mit Behinderungen verbessern. Gesetzesänderungen sehen Verpflichtungen für private Anbieter vor. Damit reagiert die Koalition auch auf eine Rüge der Vereinten Nationen.

Die Bundesregierung will den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung deutlich ausweiten und dabei vor allem private Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen. Darauf zielt eine Gesetzesänderung ab, die das Kabinett am Mittwoch auf den Weg bringen will.

Dabei geht es um eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Kern des vorliegenden Entwurfs ist es, das Verbot der Benachteiligung auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Ziel sei es, die „volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe“ für die rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu verbessern.

Dem Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas zufolge sollen Unternehmen künftig im Bedarfsfall „angemessene Vorkehrungen“ treffen, um Barrieren zu beseitigen. Statt starrer Vorschriften setzt der Entwurf auf individuelle und praktikable Lösungen vor Ort, etwa durch das Vorlesen einer Speisekarte oder die Bereitstellung einer Rampe. Eine Pflicht besteht jedoch nur, sofern dies für das Unternehmen keine „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ darstellt. Für die Wirtschaft sollen keine neuen Berichts- oder Dokumentationspflichten entstehen.

Mehr Regeln für Behörden

Auch für den öffentlichen Bereich sieht das Gesetz schärfere Regeln vor. So soll der Bund verpflichtet werden, bestehende bauliche Barrieren in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Teilen seiner Gebäude bis zum Jahr 2035 vorzugsweise und bis 2045 vollständig abzubauen. Zudem soll ein neues Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden, um Behörden zu beraten.

Mit der Novelle reagiert die Koalition aus CDU, CSU und SPD auch auf eine Rüge des zuständigen UN-Fachausschusses. Dieser hatte 2023 kritisiert, dass sich der gesetzliche Schutz vor Benachteiligung in Deutschland bislang kaum auf private Anbieter erstrecke. Betroffene sollen künftig einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung der Benachteiligung haben.

Quelle: ntv.de, rog/rts