Nach Kettensägen-Urteil: Jens Lehmann wird von eigenem Anwalt verklagt

Ex-Nationalspieler Jens Lehmann ist von seinem Anwalt beim „Kettensägen-Vorfall“ verklagt worden, weil der Fußballstar nur einen Teil des Honorars bezahlt haben soll. Offen seien laut Kläger noch 14.726,25 Euro an Rechtsanwaltshonorar plus Mahnkosten, so Andrea Kürten, Sprecherin des Landgerichts München II auf AZ-Nachfrage.

Strittig sei die Höhe des Stundensatzes sowie der Nachweis über die abgerechneten Stunden. Der Richter schlug einen Vergleich vor. Demnach soll Lehmann nur noch 5000 Euro zahlen. Die Widerrufsfrist für diesen Vergleich endet für beide Parteien in drei Wochen.