

Auch bei der neuerlichen Verhandlung in Bologna sei es zu „schwerwiegenden Verfahrensmängeln“ gekommen, welche die Rechtmäßigkeit und die Einhaltung der Grundsätze eines ordnungsgemäßen Verfahrens beeinträchtigt hätten, sagte der Anwalt. Serhij K. bleibt vorerst weiter in italienischer Untersuchungshaft.
Canestrini kritisierte namentlich, dass das Gericht abermals nicht die sogenannte funktionale Immunität seines Mandanten in Betracht gezogen habe, die jeden vor Strafverfolgung schützt, der im Rahmen einer Militäroperation gehandelt hat. Der Anwalt argumentiert, dass sein Mandant, der eine Beteiligung an dem Anschlag abstreitet, wegen der ihm zur Last gelegten Tat nicht vor Gericht gestellt und deshalb auch nicht von Italien an Deutschland zur dortigen Strafverfolgung ausgeliefert werden kann. Wäre er an dem Anschlag beteiligt gewesen, hätte der ehemalige Hauptmann der ukrainischen Streitkräfte auf höheren Befehl in einem Krieg gehandelt.
Auch der Umstand, dass der Sabotageakt an den Pipelines zur Lieferung russischen Erdgases nach Deutschland „politischen Charakter“ gehabt habe und keine kriminelle Tat gewesen sei, habe das Berufungsgericht in Bologna nicht berücksichtigt, sagte der Anwalt. Das italienische Strafgesetzbuch untersagt die Auslieferung von Verdächtigen an einen anderen Staat wegen politisch motivierter Straftaten.
