Der Bahntrassenradweg zwischen Rheine und Ochtrup ist (wohl ziemlich aktuell) als Fahrradstraße mit Z244.1 beschildert, dessen Straße ohne Gehweg ist aber bestenfalls 2,5 m breit. 


Ist das rechtlich zulässig (mWn müssen Fahrbahnen mindestens 3,0 m breit sein) und dürfen Fußgänger dort laufen (mE ja, als Straße ohne Gehweg)?
