Militär: Bundeswehr stoppt Umwandlung von Militärliegenschaften

Die Bundeswehr hat die vor mehr als 30 Jahren begonnene Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften für
zivile Zwecke ausgesetzt. Das Verteidigungsministerium begründete dies mit der geplanten Vergrößerung der
Streitkräfte
, die auch einen erhöhten Bedarf an Liegenschaften nach sich
ziehe. Die zuletzt nicht mehr genutzten Militärliegenschaften seien „grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet“, erklärte es.

„Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung
sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen
bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen“, erklärte der für die Infrastruktur zuständige Staatssekretär Nils Hilmer. Der Aufwuchs der Bundeswehr
sei aber „aufgrund der Bedrohungslage nicht nur im Rahmen der Landes-
und Bündnisverteidigung zwingend, sondern bietet auch strukturpolitisch
Chancen für unsere Kommunen und Länder“.

Etwa 200 Liegenschaften betroffen

Der Umwandlungsstopp betrifft nach
Ministeriumsangaben zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften,
die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden.
Hinzu kämen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt
und die nun – entgegen früherer Entscheidungen – nicht aus der Nutzung
genommen würden. Dazu gehörten unter anderem der ehemalige Fliegerhorst
in Fürstenfeldbruck in Bayern
und Teile des Flughafens Tegel in Berlin.

All diese Liegenschaften würden nun der sogenannten „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ zugeführt,
erklärte das Ministerium. Diese Reserve enthalte „grundsätzlich alle
Liegenschaften, welche aufgrund militärischer Eignung von der Bundeswehr
in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit genutzt werden“
könnten. Mit der Liegenschaftsreserve sollten „im Bedarfsfall
kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr
möglich werden“, hieß es weiter.

Austausch mit betroffenen Ländern und Kommunen

Die Bundeswehr stimmt sich in der Angelegenheit
nach Ministeriumsangaben mit allen betroffenen Ländern und Kommunen ab.
„Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende
zivile Planungen zu berücksichtigen“, erklärte Staatssekretär Hilmer. In
Fällen mit „besonders dringendem Konversionsinteresse“ würden bereits
Gespräche mit Ländern, Städten und Gemeinden geführt, um Lösungen zu
prüfen, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die
kommunalen Interessen berücksichtigen, erklärte das Ministerium.

Der Prozess der Umwandlung von
Bundeswehrliegenschaften für eine zivile Nutzung hatte in den frühen
1990er-Jahren begonnen, als die Bundeswehr nach dem Ende des Kalten
Kriegs stark verkleinert wurde
. Er wurde dann in den 2010er-Jahren nach
Aussetzung der Wehrpflicht noch einmal fortgeführt.