
Man kann Alexander Dobrindt nicht widersprechen: Es wäre tatsächlich ein „echter Meilenstein für unsere Sicherheitsarchitektur“, wenn die Bundeswehr der Polizei künftig Amtshilfe bei der Abwehr von Drohnen leisten dürfte – und das im Luftsicherheitsgesetz juristisch wasserdicht festgeschrieben würde. Aber um Putins Drohnenarmeen Einhalt zu gebieten, braucht es weniger Meilensteine als Siebenmeilenstiefel.
Die Bundesregierung hätte viel früher reagieren müssen, die Gesetzesänderung ist überfällig. Die typisch deutsche Debatte darüber, unter welchen Voraussetzungen der Abschuss einer Drohne erlaubt und sinnvoll ist, hilft wenig, wenn die Fähigkeiten dafür fehlen oder man mit Kanonen auf Spatzen schießen muss.
Warum musste Putin dänische Flughäfen lahm legen?
Und Kompetenzen, die noch kaum vorhanden sind, werden nicht dadurch mehr, dass sie in einem „Kompetenz-Zentrum“ gebündelt werden, wie Dobrindt dies angekündigt hat.
Noch die rot-grüne Minderheitsregierung hatte im Januar eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht, um Amtshilfe der Bundeswehr zu ermöglichen. Bundestagswahl hin und Richterwahl her: In den vergangenen acht Monaten wäre genug Zeit gewesen, ein solches Gesetz zu beschließen. Aber offenbar bedurfte es erst der Abschüsse russischer Drohnen über Polen und der Lahmlegung dänischer Flughäfen, um der deutschen Politik Beine zu machen. Um zu erkennen, dass es so weit nicht hätte kommen dürfen, bedarf es keines Meilensteins.