Mehr Tariftreuegesetze – weniger Betriebe mit Tarif


Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wirft CDU und CSU „Blockade“ vor. Denn die Unionsfraktion hat Einwände gegen das geplante „Bundestariftreuegesetz“, das Betriebe bei öffentlichen Aufträgen auf höhere Arbeitsbedingungen verpflichten soll. Wegen ih­rer Bedenken hat es der vom Bundes­kabinett schon im August beschlossene Gesetzentwurf bisher nicht über die parlamentarischen Hürden geschafft. Dabei gebe es „immer mehr Flucht aus Tarifverträgen“, klagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi soeben ein weiteres Mal an. Die Koalition müsse das Gesetz „endlich und ohne Abstriche im Bundestag verabschieden“. Auch die Arbeitgeber müssten „endlich ihren Widerstand aufgeben“.

Eine neue Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) weist nun aber in eine ganz andere Richtung. Sie nährt neue, sehr grundlegende Zweifel an dem Projekt. Denn, so das Ergebnis einer empirischen Analyse anhand schon bestehender Tariftreuegesetze der Bundesländer: Die Verbreitung von Tarifverträgen werde damit nicht etwa gestärkt – sondern bestenfalls nicht zusätzlich geschwächt. Auch vom Bundesgesetz sei daher „keine Stärkung der Tarifbindung zu erwarten“, warnen die Tarifforscher He­lena Bach und Hagen Lesch. Der damit verbundene Bürokratie- und Kostenaufwand lasse aber „befürchten, dass sich in Zukunft kleine und mittlere Betriebe weniger um öffentliche Aufträge bemühen“.

Firmentarifverträge zählen nicht

Mit dem politisch von der SPD vorangetrieben Tariftreuegesetz soll künftig auch für öffentliche Aufträge des Bundes gelten, dass Betriebe diese nur noch nach strengeren Regeln ausführen dürfen. Sie müssen sich an einen Katalog von Lohn- und Ar­beitsbedingungen binden, den das Bundesarbeitsministerium per Verordnung festlegt – abgeleitet aus ei­nem für repräsentativ befundenen Branchentarifvertrag. Betriebe, die nicht ohnehin an diesen Tarifvertrag gebunden sind, müssten dann die Arbeitsbedingungen ihrer mit dem Auftrag befassten Beschäftigten anpassen und dies auch detailliert nachweisen.

Begründet wird das alles im Gesetzentwurf der Regierung, mit dem Ziel, „das Tarifvertragssystem zu stabilisieren“. Durch die neuen Vorgaben werde „originäre Tarifbindung geschützt und gefördert“. Diese Behauptungen stehen aber in mehrfacher Hinsicht in Zweifel. CDU/CSU stören sich vor allem daran, dass sich auch Betriebe, die einen Firmen- statt Branchentarifvertrag haben, an die Vorgaben des Ministeriums binden müssen. Sie müssten also für die Dauer des Auftrags von ihrer „originären Tarifbindung“ abweichen. Wie aus Koalitionskreisen zu hören ist, wird inzwischen auf der Ebene der Fraktionschefs Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) über den Konflikt verhandelt.

Nun aber gibt es obendrein empirisch fundierte Zweifel daran, dass dieses Gesetz zumindest tariflose Betriebe zu einer Bindung an Tarifverträge bewegen könnte. Geprüft haben es die IW-Forscher mit einer landesbezogenen Auswertung von Daten, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) jährlich erhebt. Der günstige Umstand dafür: 14 der 16 Bundesländer haben seit der Jahrtausendwende Tariftreuegesetze eingeführt, die für Auf­trä­ge von Land und Kommunen gelten. Doch die Daten zeigen alles andere als einen positiven Einfluss auf den Anteil der Betriebe mit Tarifvertrag.

Viele Eingriffe in die Tarifautonomie

Wenn man die Veränderung der Tarifbindungsquoten seit dem Jahr 2014 betrachtet, sieht es vielmehr so aus: Im Bundesdurchschnitt sank der Anteil der Betriebe mit Tarifvertrag bis 2024 von 30,8 auf 23,7 Prozent; das ist ein Rückgang um 7,1 Punkte oder 23 Prozent. Da immerhin die Hälfte der Länder ihre Tariftreuegesetze um 2014 eingeführt hat, müsste also vor allem dort eine günstigere Entwicklung zu finden sein. Tatsächlich aber sank etwa die Tarifbindungsquote in Rheinland-Pfalz um 33,5 Prozent, in Brandenburg um 32,5 und in Nordrhein-Westfalen um 31,8 Prozent, also weitaus stärker als im Durchschnitt.

Etwas besser lief es in Baden-Württemberg (minus 17,9 Prozent) sowie in Thüringen und Sachsen-Anhalt (rund 17 Prozent). Ein Ausreißer ist Mecklenburg-Vorpommern (Gesetz seit 2011), denn dort ist die Quote seit 2014 um 5,6 Prozent gestiegen. Der Anstieg hatte aber schon 2009 begonnen, wie die Datenhistorie zeigt. Einen wichtigen Vergleich erlauben zudem Bayern und Sachsen. Denn sie haben keine Tariftreuegesetze – und stechen trotzdem nicht ne­gativ hervor: In Bayern sank die Quote seit 2014 um 16,1, in Sachsen nur um 0,3 Prozent.

Bach und Lesch gehen nicht so weit, Tariftreuegesetze als Treiber von „Tarifflucht“ einzustufen. Allerdings fügt sich damit aus Sicht der Forscher auch das geplante Bundesgesetz in eine Serie politischer Eingriffe in die Tarifautonomie ein, die entgegen den Behauptungen nichts zu deren Stärkung beitragen. Dazu zählte auch schon ein Gesetzespaket des Bundes von 2014 mit dem Titel „Tarifautomiestärkungsgesetz“. Es beinhaltete ne­ben anderen Neuerungen die Einführung des allgemeinen Mindestlohns.

Dass all diese Gesetze im Hinblick auf Tarifbindung erfolglos waren, zeigt auch die zweite geläufige Messgröße für Tarifbindung: der Anteil der Arbeitnehmer, die in Betrieben mit Tarifvertrag arbeiten. Diese Quote lag zuletzt bei 49 Prozent. Sie ist in den zehn Jahren seit 2014 um 16 Prozent gesunken; damit hat sich ihr Rückgang noch beschleunigt. Für die zehn Jahre von 2004 bis 2014 zeigen die Daten ein Minus von knapp zwölf Prozent.

Wenige Arbeitnehmer aktiv für Tarif

Dass die Gesetze das erklärte Ziel verfehlen, liegt nach Ansicht der Forscher auch an einer schiefen Problemanalyse: Tarifverträge durchzusetzen sei nun einmal nicht nur eine Aufgabe von Politik und Arbeitgebern. Vor allem müssten sich Ar­beitnehmer dafür einsetzen und gewerkschaftlich organisieren. Der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder unter den Be­schäftigten lag aber zuletzt nur noch bei 14,8 Prozent, wie das IW in einer weiteren Studie zeigt. Sie stützt sich auf das Sozio-oekonomische Panel, eine große wissenschaftliche Befragung. Der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder unter den Ar­beit­­neh­mern ist demnach kleiner als der Anteil der Betriebe, die sich als Mitglied ei­nes Arbeitgeberverbands an einen Branchentarifvertrag binden (21 Prozent).

Noch etwas kommt erschwerend hinzu: Wie die Auswertung zeigt, arbeitet die große Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten in Betrieben, die schon einen Tarifvertrag haben. Dies sind demnach 11,4 Prozent aller Beschäftigten. Demgegenüber treten dort, wo es keine Tarifverträge gibt, nur sehr wenige Arbeit­nehmer für eine Änderung dieses Zustands ein: Nur rund drei Prozent aller Beschäftigten sind Gewerkschaftsmitglieder in Betrieben ohne Tarifvertrag, zeigt die Studie. Wer die Tarifbindung erhöhen will, müsste demnach wohl einmal näher klären, wieso die Gewerkschaften nicht mehr Menschen dafür gewinnen, mit ihnen Tarifverträge durchzusetzen.