
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Folgekosten für die Beschaffung von Schutzmasken gerügt. Die „Überbeschaffung“ an Masken unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Beginn der Corona-Pandemie hätte mittlerweile Kosten von 517 Millionen Euro verursacht – wobei Zahlungen an klagende Maskenhändler nicht mit eingerechnet sind.
In seinem regelmäßigen Bericht an den Haushaltsausschuss zu Themen des Gesundheitsressorts, über den der Spiegel vorab berichtete, kritisiert der BRH die Folgekosten der Maskenkäufe, welche unter anderem durch Lagerung und Vernichtung überschüssiger Masken sowie Rechtsanwaltskosten von Maskenprozessen entstehen.
Prozesse um Open-House-Verfahren verursachen hohe Kosten
Für das laufende Jahr rechnet der BRH mit Kosten von 45 Millionen Euro, für 2026 und 2027 mit insgesamt 67 Millionen Euro. Darüber hinaus rechnet die Behörde „für das Jahr 2025 mit Abwicklungsrisiken von bis zu 120 Millionen Euro aus Verträgen zur Direktbeschaffung von Schutzmasken“ und deutlich höheren Kosten von 360 Millionen Euro aus Prozessen um das sogenannte Open-House-Verfahren aus, wie es in dem Bericht heißt.
Anders als bei der Direktbeschaffung, wo Masken von ausgewählten Händlern gekauft wurden, hatte der Bund beim sogenannten Open-House-Verfahren angeboten, beliebig viele Masken von beliebig vielen Händlern zum garantierten Abnahmepreis von 4,50 Euro pro Stück zu kaufen. Dies führte zu einem Überangebot an Schutzmasken. In der Folge weigerte der Bund sich, gelieferte Masken abzunehmen, was etliche Klagen von Händlern nach sich zog. Die Rechnungsprüfer schätzen das Risiko aus diesen Prozessen auf bis zu 2,3 Milliarden Euro.
Woher kommt das Geld für die Prozesse?
Besonders kritisiert der Bericht, dass das Geld für diese Prozesse aus dem Haushalt des Gesundheitsministeriums genommen werden muss. Dieses dürfe jedoch nur aus Ausgaberesten abgeschöpft werden, also Gelder, die nicht für ihren ursprünglichen Zweck genutzt wurden.
Im Umkehrschluss besteht jedoch der Verdacht, dass bestimmte Gelder aus dem Gesundheitshaushalt zurückgehalten wurden, um mit ihnen später die Kosten für Maskenprozesse zu decken. 2024 traf dies laut BRH-Bericht vor allem Aufklärungsmaßnahmen zu Gesundheit, sexuell übertragbaren Krankheiten und Drogenmissbrauch oder Patientensicherheit. Mehr als zwei Drittel der dafür bestimmten Gelder, sollen nicht für ihren eigentlichen Zweck abgerufen worden sein.