Makler muss Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen: Keine Wohnungen für Aslan und Waseem – Panorama

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kam nicht mehr sonderlich überraschend, in der Verhandlung hatte sich das Ergebnis bereits abgezeichnet: Ein Makler, der Wohnungsbewerber mit ausländischen Namen aussortiert, verhält sich diskriminierend. Für die Klägerin Humaira Waseem war das Urteil ein persönlicher Triumph – „ein Gefühl der Bestätigung und Gerechtigkeit“, sagte sie in Karlsruhe. Und für Menschen mit ausländischen Namen, die in Deutschland auf Wohnungssuche sind, ist der Richterspruch weitaus mehr als bloße Symbolik. Sie können sich fortan gegen offenkundige Benachteiligungen am Wohnungsmarkt mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen.