
Nach dem Urteil gegen Maja T. in Budapest haben deutsche EU-Parlamentarier
der Linken und SPD sowohl die Entscheidung des Gerichts als auch das Verfahren kritisiert. Der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament,
Martin Schirdewan, bezeichnete das Urteil als „Ergebnis eines
politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden
dürfen“.
Der Prozess füge sich nahtlos ein „in die autoritäre Inszenierung“ der
Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán, die mit Härte gegen
politische Gegner und Gegnerinnen punkten wolle und dabei die Justiz
missbrauche, sagte Schirdewan. Der Linken-Politiker hatte das
Verfahren vor Ort mitverfolgt. Zuvor hatte er den diplomatischen Einsatz der Bundesregierung für eine Rückführung Maja T.’s nach Deutschland gefordert.
Der Vorsitzende der Europa-SPD, René Repasi, verurteilte die Strafe
gegen Maja T. ebenfalls: „Kurz vor der Parlamentswahl in Ungarn hat Orbáns
Regierung dieses Strafverfahren für politische Propaganda
instrumentalisiert“, sagte Repasi. Wer so agiere, verlasse den Boden
europäischer Rechtsstaatlichkeit, sagte der SPD-Politiker. Die
nächste Parlamentswahl in Ungarn findet am 12. April statt.
Das Budapester Stadtgericht hatte die
non-binäre deutsche Person Maja T. am heutigen Mittwoch zu einer Gefängnisstrafe von acht
Jahren verurteilt. T. wurden Gewaltakte gegen mutmaßliche Rechtsextremisten
vorgeworfen. Der Prozess war
hochumstritten, weil Maja T. trotz
eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht von Deutschland an
das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. SPD,
Grüne und Linke im Bundestag forderten die Bundesregierung nach dem
Urteil auf, sich dafür einzusetzen, Maja T. nach Deutschland zu holen.
Auswärtiges Amt hält Kontakt zu Angehörigen von Maja T.
Das Auswärtige Amt sagte, es nehme das Urteil zur Kenntnis.
„Gerichtsverfahren kommentiert die Bundesregierung nicht und respektiert
die Zuständigkeit der ungarischen Justiz“, hieß es auf Anfrage der
Nachrichtenagentur AFP. Zur Frage einer möglichen Überstellung
von Maja T. nach Deutschland äußerte sich das Ministerium ebenfalls
nicht. Das Auswärtige Amt werde sich weiter „hochrangig“ um den Fall kümmern und „ihn auch weiterhin gegenüber der
ungarischen Seite ansprechen“. Die deutsche Botschaft in Budapest
werde Maja T. nach dem Urteil weiter konsularisch betreuen. Auch der
Kontakt zu den Angehörigen bestehe fort.
Breite Kritik auch im Bundestag
Das Urteil in Ungarn stieß auch auf breite Kritik bei Parteien im Bundestag. Vertreterinnen und Vertreter von SPD, Grünen und Linke kritisierten ein nicht rechtsstaatliches Verfahren und forderten die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, Maja T. nach Deutschland zu holen. Die AfD begrüßte hingegen das Urteil.
„Das Urteil steht am Ende eines Verfahrens, in dem wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien infrage stehen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, der Welt. Es müsse nun geprüft werden, „welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland zu ermöglichen“, sagte sie.
Ein Verfahren zur Überstellung zur Strafvollstreckung nach Deutschland
setzt grundsätzlich ein rechtskräftiges Urteil voraus. In dem Budapester
Verfahren steht es nun sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der
Verteidigung offen, in Berufung zu gehen. Das Urteil ist damit noch
nicht rechtskräftig.
