

Der Vergleich mit einem Tischtennisverein hinkt. Denn anders als bei der Burschenschaft Germania Halle, die seit Jahren in der Mainzer Oberstadt beheimatet ist, werden bei den regelmäßigen Zusammenkünften von Sportlern keine politischen Reden gehalten. Im Haus an der Stahlbergstraße, das schon des Öfteren Ziel von Gegendemonstranten und – was keineswegs in Ordnung ist – auch von Schmierereien war, sind in der Vergangenheit immer wieder Gäste eingeladen worden, die laut Verfassungsschutzbericht der „Neuen Rechten“ respektive der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind. Dass die rheinland-pfälzischen Ermittler die „Studentenverbindung für Patrioten“, so deren Eigenwerbung im Netz, deshalb unter besondere Beobachtung nehmen, ist nicht zu beanstanden. Das hat jetzt auch das Verwaltungsgericht Mainz so entschieden.
Die Alten Herren hatten sich mit ihrer nun abgewiesenen Klage dagegen gewehrt, mit den aktiven Mitgliedern der pflichtschlagenden Burschenschaft in einen Topf geworfen zu werden, die – wenn überhaupt – als Beobachtungsobjekt in Betracht kämen. Wobei sich auch die Studenten, die eigentlich nur auf dem Campus präsent seien und sich der akademischen Brauchtumspflege verschrieben hätten, ohnehin nicht mit Parteipolitik herumschlagen wollten. Ganz so leicht sollten es sich die Senioren aber nicht machen, falls ihnen tatsächlich noch etwas an ihrer Organisation und ihrem Ruf liegt. Der Verfassungsschutz jedenfalls sieht die Alten und die Jungen als „untrennbare Gemeinschaft“: noch dazu als eine, die für „völkischen Nationalismus“ stehe und zudem Rekrutierungsraum und Kaderschmiede etwa für die AfD sei.
Rückblickend lässt sich festhalten, dass die um neue Mitglieder werbende Burschenschaft immer wieder durch zweifelhafte Vortragsveranstaltungen in ihrem Domizil, aber auch mit umstrittenen Flugblattaktionen etwa an Mainzer Schulen aufgefallen ist. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz lässt sich damit auf alle Fälle begründen. Und solange die Alten Herren die Studenten finanziell und ideell unterstützen, müssen sie sich wohl oder übel damit abfinden, dass auch ihnen zu Recht misstraut wird. Seit März 2024 werden die aktive Burschenschaft und ihr Altherrenverband genauer beobachtet und eben auch im Jahresbericht genannt. Was nach Auffassung des Gerichts für sich allein gesehen erst einmal nur eine Erwähnung und noch keine Verurteilung ist.
Wer daran etwas ändern möchte, sollte am besten sein eigenes Verhalten und seine Botschaften überdenken. Das Gericht hat Anhaltspunkte gefunden, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Bisher ist ihr Verbindungshaus tatsächlich eher als Treffpunkt der rheinhessischen Rechten bekannt. Tischtennis wird dort allenfalls nebenbei gespielt.
