
Für Ermittlungen der Bundesanwaltschaft fehle dem Anschlag auf dem Magdeburger
Weihnachtsmarkt nach Worten von Generalbundesanwalt Jens Rommel der
„spezifische Staatsschutzhintergrund“. Zwar habe der Beschuldigte viele
Kontakte mit staatlichen Stellen gehabt, aber er habe eben auch mit ganz
vielen anderen Stellen und Personen im Clinch gelegen, sagte Rommel im
SWR. Daher dürfte die Tat eher den Charakter einer „Amokfahrt aus
persönlicher Frustration“ haben als den Charakter einer terroristischen
Tat gegen die Bundesrepublik oder die freiheitlich-demokratische
Grundordnung.
Die Bedrohungen gegen staatliche Einrichtungen
habe der Beschuldigte alle nicht umgesetzt, sagte Rommel weiter. Und die
Tat richte sich gegen einen Weihnachtsmarkt, also keine staatliche
Stelle. „Und sie steht eben auch nicht wie jetzt eine Demonstration oder
eine Meinungsäußerung auf einem Marktplatz für unsere Art der
politischen Willensbildung.“
Er verkenne nicht die Dimension des Anschlags von Magdeburg,
sagte Rommel, und sicher habe die Tat eine besondere öffentliche
Bedeutung. Aber die Kriterien für Ermittlungen seiner Behörde seien
nicht erfüllt: „Wir brauchen einen spezifischen Staatsschutzhintergrund.
Das heißt, wir brauchen einen Angriff auf den Gesamtstaat oder auf
unsere Verfassungsgrundsätze.“
Ermittlungen bleiben bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg
Rommel verwies zudem darauf,
dass die Strafverfolgung grundsätzlich Ländersache sei und er nur
ausnahmsweise Ermittlungen übernehmen dürfe. Allein die Dimension der
Tat reiche dafür nicht aus. Bei der tödlichen Messerattacke in Solingen
etwa sei der Täter an den „Islamischen Staat“ angebunden gewesen, damit
sei die Bundesanwaltschaft direkt zuständig gewesen.
In Magdeburg war ein Mann kurz vor Heiligabend im Auto über den Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden sechs Menschen getötet, darunter ein neunjähriger Junge. Fast
300 weitere Menschen wurden verletzt. Der Täter, ein Arzt aus Bernburg südlich
von Magdeburg, stammt aus Saudi-Arabien, lebt
seit 2006 in Deutschland und erhielt 2016 Asyl als politisch Verfolgter.
Er war in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen aufgefallen; laut dem Bundeskriminalamt war er 105-mal aktenkundig geworden.
Er sitzt in Untersuchungshaft. Das Ermittlungsverfahren bleibt vorerst bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg in Sachsen-Anhalt.