Lkw-Fahren ab 18 und digitaler Führerschein beschlossen

Das Europäische Parlament (EP) hat am Dienstag für überarbeitete EU-Führerscheinvorschriften gestimmt, die Bestimmungen für Fahranfänger, den digitalen Führerschein und die Aberkennung der Fahrerlaubnis vorsehen.

Der für die Transportbranche relevanteste Punkt der Novelle dürfte die Absenkung des Mindestalters für Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen sein: Um dem Fahrermangel entgegenzuwirken, sollen künftig 18-Jährige mithilfe der neuen Vorschriften einen Lkw-Führerschein (Klasse C) und 21-Jährige einen Busführerschein (Klasse D) machen dürfen, sofern sie einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorweisen können. Ohne einen solchen Nachweis dürfen diese Fahrzeuge erst ab einem Alter von 21 bzw. 24 Jahren gefahren werden.

  • Gültigkeitsdauer: Pkw- und Motorradführerscheine sollen 15 Jahre gültig sein. Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeitsdauer jedoch auf zehn Jahre verkürzen, wenn der Führerschein auch als Personalausweis dient. Führerscheine für Lkw und Busse sind fünf Jahre gültig. Für Fahrerinnen und Fahrer ab 65 Jahren können die EU-Staaten die Gültigkeitsdauer verkürzen.
  • der digitale Führerschein soll schrittweise zum neuen Standardformat für Führerscheine in der EU werden und über das Smartphone abrufbar sein.
  • EU-weite Fahrverbote: Wird der Führerschein im Ausland entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt, wird dies dem EU-Staat gemeldet, der ihn ausgestellt hat.  Ziel ist es, rücksichtsloses Fahren im Ausland einzudämmen und Strafen auch über Grenzen hinweg durchzusetzen. 
  • Das begleitete Fahren wird auf die gesamte Europäische Union ausgeweitet: Jugendliche können mit 17 Jahren einen Pkw-Führerschein erwerben, dürfen jedoch bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erfahrenen Fahrerin bzw. eines erfahrenen Fahrers fahren.

Was es entgegen früherer Diskussionen nicht geben wird, sind verpflichtende, ärztliche Gesundheitschecks für ältere Fahrer. Dagegen hatte sich insbesondere die CDU/CSU im EP ausgesprochen. Entsprechend positiv äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe Markus Ferber: „Der Erwerb des Führerscheins ermöglicht Menschen individuelle Mobilität. Durch tatkräftigen Einsatz konnten wir einen drohenden Fahrer-TÜV für ältere Menschen verhindern. Darüber hinaus lässt sich mit dem grenzüberschreitenden Führerscheinentzug für schwere Verkehrssünder die Sicherheit im Straßenverkehr entscheidend voranbringen.“

„Die neue EU-Führerscheinrichtlinie bringt deutliche Fortschritte bei der Modernisierung des Fahrerlaubniswesens“, kommentiert der TÜV-Verband die neuen Regeln. Man begrüße die Einführung eines einheitlichen digitalen Führerscheins in der EU bis zum Jahr 2030. „Das Ziel muss ein digitaler Ablauf von der Antragstellung bis zur Erstellung des Führerscheins in einem digitalen Format sein. Aus unserer Sicht ist hier in Deutschland noch sehr viel Arbeit zu leisten. Ein großes Hindernis sind unterschiedliche Software-Systeme in den Landesbehörden und nicht harmonisierte Schnittstellen“, heißt es in einem Verbandsstatement.

Die Berichterstatterin für den Führerschein, Jutta Paulus (Die Grünen/EFA), erklärte: „Bis 2030 wird die neue europäische Führerscheinrichtlinie einen digitalen Führerschein einführen und den Bürgerinnen und Bürgern zugleich die volle Wahlfreiheit zwischen einer App und einer physischen Karte lassen. Die Fahrausbildung wird künftig mehr Elemente zur Sicherheit von Fußgängerinnen, Fußgängern und Radfahrenden enthalten. Ehrenamtliche wie Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden Einsatzfahrzeuge künftig leichter fahren dürfen. Neue Vorschriften zu Ausbildung und Anerkennung werden die Verkehrsberufe attraktiver und zugänglicher machen.“

Die neuen Vorschriften treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die EU-Staaten haben drei Jahre Zeit, diese neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und ein weiteres Jahr, sich auf ihre Anwendung vorzubereiten.