Liveblog Bundespolitik: AfD beschließt Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt


Das Oberlandesgericht München hat Haftbefehl gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer erlassen. Er sei in einer Klinik in Bad Säckingen festgenommen worden und sollte ins Gericht nach München gebracht werden, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl. „Wir hätten diese Eskalation gerne vermieden“, teilte er mit. „Aus unserer Sicht hat er es sich auch selber zuzuschreiben.“ Fischers Verteidiger legten Beschwerde gegen den Haftbefehl ein. 

Der Angeklagte war wiederholt nicht vor Gericht erschienen und hatte sich zuletzt in die Klinik in Bad Säckingen begeben. Vom Gericht eingesetzte Gutachter hatten am Wochenende aber seine Verhandlungsfähigkeit festgestellt. Weil er dennoch nicht vor Gericht erschien, wurde nun Haftbefehl erlassen und Fischer unter ärztlicher Aufsicht auf den rund 350 Kilometer langen Weg nach München geschickt. Dort sollte der Prozess gegen ihn am Nachmittag gegen 15 Uhr fortgesetzt werden. 

Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten. „Ich bin unschuldig“, hatte er dort ausgesagt. Er habe keinerlei finanzielle oder sonstige Zuwendungen für proaserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme „verkauft“.

Aserbaidschan soll sich jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer, von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben.

Bei einem wichtigen Anklagepunkt – der Annahme von 20.000 Euro im Jahr 2016 – droht Mitte Januar eine Verjährung. Sollte sich der Prozess verzögern, könnte Fischer dafür nicht mehr verurteilt werden.

Ursprünglich war Fischer gemeinsam mit mehreren weiteren Beschuldigten angeklagt, darunter dem früheren CSU-Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Eduard Lintner. Dieser wurde im Sommer wegen Bestechung zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt

Nachdem sich Fischer an mehreren Verhandlungstagen krankgemeldet hatte, wurde sein Verfahren von dem gegen Lintner abgetrennt. Der Beginn des Prozesses gegen Fischer musste Anfang Oktober verschoben werden, weil seine Wahlverteidigerin – Fischers Ehefrau – nicht vor Gericht erschienen war. Sie gab laut dem Richter an, die Ladung nicht erhalten zu haben. Damals erhob Transparency International den Vorwurf, Fischer setze angesichts der nahenden Verjährung auf eine Verzögerungstaktik.