
Die Stadt Lindenberg wollte eine Rede von Björn Höcke juristisch unterbinden. Richter entschieden anders. Gegen den Höcke-Auftritt im Allgäu formierte sich breiter Protest.
Nachdem Björn Höcke nach einem Gerichtsurteil doch im Allgäu auf einer AfD-Veranstaltung auftreten durfte, haben in Lindenberg am Sonntag rund 3500 Menschen gegen den Thüringer Parteichef demonstriert. Lindenberg hat 11.500 Einwohner. Die Veranstaltung mit Höcke fand im städtischen Löwensaal statt.
Höcke war am Samstagabend bereits in Seybothenreuth aufgetreten. Etwa 200 Menschen waren dort nach Polizeiangaben zur AfD-Veranstaltung gekommen. Vor der Halle hatte sich außerdem eine Gegenkundgebung mit etwa 300 Teilnehmern formiert.
Vor dem Auftritt Höckes am Sonntagabend in Lindenberg hatte unter anderem das „Offene Antifaschistische Treffen Westallgäu“ zu der Demo aufgerufen. „Zusammen gegen AfD und Rechtsruck“, „AfD = Abgrund für Deutschland“ und „Junge Zukunft Sozialismus“ stand unter anderem auf Bannern der Demonstranten.
Außerdem gab es etwa 150 Teilnehmer bei einer weiteren Demo, die nach Worten einer Polizeisprecherin dem „rechten Spektrum“ zuzuordnen war. Diese Versammlung zur „aktuellen Politik, Wehrpflicht, Krieg und Migration, Rente und der Wirtschaftslage“ fand laut Polizei am Unteren Stadtplatz statt.
Die Demonstrationen und Kundgebungen verliefen laut Polizei weitgehend friedlich. Es sei nur zu einzelnen Störungen gekommen, hieß es.
Die Veranstaltung der AfD im Löwensaal konnte ohne weitere Behinderungen stattfinden. In seiner gut einstündigen Rede forderte Höcke seine Anhänger laut der „Augsburger Allgemeinen“ auf: „Werdet wieder ihr.“ Es sei „lächerlich“, dass man versucht habe, ihm das Rederecht zu entziehen, sagte Höcke.
Den juristischen Streit um ein Redeverbot im Vorfeld nahm der Thüringer AfD-Chef demnach zum Anlass, um die Demokratie in Frage zu stellen. Er sei nicht der „Teufel der Nation“, sondern vielmehr der „Bewahrer der Demokratie“.
Kommunen fordern nach juristischer Niederlage Konsequenzen
Nach dem juristischen Tauziehen um die zwei Reden des Thüringer AfD-Chefs fordern die beiden betroffenen Kommunen unterdessen Konsequenzen. „Die neue gesetzliche Regelung hat sich als stumpfes Schwert herausgestellt“, teilte der Bürgermeister von Lindenberg (Landkreis Lindau), Eric Ballerstedt, mit, der sich ebenfalls auf der Demo gegen die AfD blicken ließ.
Sowohl Lindenberg als auch Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth wollten juristisch dagegen vorgehen, dass Höcke bei Wahlkampfveranstaltungen der AfD in kommunalen Hallen sprechen darf. Es begann ein juristisches Hin und Her: Das Verwaltungsgericht Bayreuth untersagte eine öffentliche Rede in Seybothenreuth, das Verwaltungsgericht Augsburg dagegen erlaubte einen Auftritt in Lindenberg. Schließlich teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München als nächste Instanz am Freitagabend mit, beide Auftritte seien zulässig.
„Die Stadt Lindenberg wie auch die Gemeinde Seybothenreuth, die ebenfalls vor Gericht unterlegen ist, fordern den Gesetzgeber dringend auf, auf diese Entscheidung des VGH zu reagieren“, schrieb Ballerstedt nun.
„Höcke hat im Landtag nichts zu suchen“
Am Samstagvormittag – also vor den Auftritten in Oberfranken und im Allgäu – hatte die AfD-Fraktion im Landtag ein Weißwurstfrühstück mit Höcke im Parlamentsgebäude veranstaltet. Die Kritik von CSU und Grüne fiel deutlich aus: „Wir brauchen kein rechtsextremes Geschwätz im bayerischen Landtag“, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. „Es reichen schon die Landtagsabgeordneten der AfD, die wirres Zeug reden.“ Er sagte aber auch: „Wir sollten aber den Auftritt eines Radikalen nicht größer machen als er ist – unsere Demokratie ist stärker.“ Die AfD suche ohnehin nur eine neue Opferrolle.
Neue Vorschrift in der Gemeindeordnung
Bürgermeister Ballerstedt schrieb weiter, die gerichtliche Entscheidung zum Auftritt in Lindenberg sei „einigermaßen überraschend“ gekommen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg habe zuvor selbst den Fingerzeig gegeben, wie ein Verbot zu erreichen wäre. „Dass dieser Weg nun nicht beschritten werden kann, ist enttäuschend.“ Es stelle sich zugleich die Frage, in welchen Fällen die Anwendung der Regelung überhaupt denkbar ist.
Hintergrund des Streits um die Höcke-Reden war, dass der AfD-Politiker zweimal wegen der Verwendung einer Naziparole rechtskräftig verurteilt ist. Zudem hat die bayerische Gemeindeordnung seit wenigen Wochen eine neue Vorschrift, wonach die Nutzung von öffentlichen Räumen dann versagt werden kann, wenn bei einer Veranstaltung „Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten“ seien.
Nach Ansicht des VGH sind allerdings auch mit Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit solche Inhalte zu erwarten. Die Richter betonten, dass somit die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe.
dpa/saha
