
Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Rechtsterroristen angeklagt. Die zum Teil sehr jungen Beschuldigten sollen Mitglieder oder Unterstützer der rechtsextremen Terrorzelle „Letzte Verteidigungswelle“ sein, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Demnach sollen sieben von ihnen mutmaßlich Mitglied, ein achter Unterstützer gewesen sein. Die weiteren Vorwürfe lauten auf versuchten Mord, Verabredung zum Mord, gefährliche
Körperverletzung, besonders schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung, sowie Beihilfe zu diesen Taten. Zuerst hatten der NDR und der stern berichtet.
Die „Letzte Verteidigungswelle“ versteht sich laut Bundesanwaltschaft
als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel sei
es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische
Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und
Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Die Bundesanwaltschaft rechnet der Gruppe drei Anschläge sowie Pläne für Anschläge zu.
Geflüchtete im Visier
Konkret sollen zwei mutmaßliche Mitglieder 2024 ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern angezündet haben. Das Gebäude brannte fast vollständig ab. Die Betreiber, die im Haus schliefen, waren nach Angaben der Ermittler nur durch Zufall nicht zu Schaden gekommen. Zwei weitere Jugendliche
sollen bei der Tat geholfen haben.
Auch Anschlagsversuch auf ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Mölln wird der Gruppe demnach zugeschrieben. Überdies hätten mutmaßliche Mitglieder einen Anschlag auf eine Asylunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant.
Einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Thüringen wertet die Bundesanwaltschaft derweil als versuchten Mord. Zwei mutmaßliche Mitglieder sollen die Scheibe der Unterkunft eingeschlagen und dann
versucht haben, mit einer Feuerwerksbatterie hineinzuschießen. Ein
Feuer brach aber nicht aus.
Anklage nach Großrazzia im Mai
Die Bundesanwaltschaft hatte im Mai Durchsuchungen und Festnahmen gegen die „Letzte Verteidigungswelle“ durchgeführt. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und
Hessen waren fünf Verdächtige festgenommen worden. Die Polizei durchsuchte
dort, in Sachsen und in Thüringen insgesamt 13 Objekte. Drei weitere
Beschuldigte saßen damals bereits in Untersuchungshaft.
Im Mai 2025 waren die Beschuldigten den Angaben nach zwischen 14 und
21 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren
Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe erscheinen. Sie sitzen seitdem alle in
Untersuchungshaft.
Im
Juli waren aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs erstmals Details über Abläufe der Gruppe öffentlich geworden. Die Mitglieder planten
demnach, „einen Rassenkrieg“ auszulösen, bei dem zum Erhalt der „weißen
Rasse“ eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang gesetzt
werden sollte, um die liberale Demokratie zu beseitigen.
In sozialen Medien sollen sie rassistische und antisemitische
Nachrichten gepostet und das Dritte Reich glorifiziert haben.
Der „Gestapo“-Chef war 13 Jahre alt
Das Dokument zeigte, wie
eng sich die teils jugendlichen Beschuldigten an den Nationalsozialisten
orientiert haben sollen. Ziel sei es gewesen, das „eigene Land“ in der
Tradition der Sturmabteilung sowie im politischen Denken der NSDAP „zurückzuerobern“
und im Bundesgebiet bewaffnete Treffen abzuhalten, hieß es.
Einer der Beschuldigten wurde demnach zum „Propagandaminister“ ernannt, ein anderer, offenbar erst 13 Jahre alter zum Leiter der „Gestapo„.
Die
gesetzliche Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Auch danach sind
Jugendliche nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt
zusätzlich eine sogenannte Verantwortungsreife. Die Täter müssen also reif genug
sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu
können. Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der minderjährigen
Beschuldigten aus. Die Über-18-Jährigen gelten strafrechtlich als
Heranwachsende.
Die Strafen, die ein
Jugendgericht verhängen kann, umfassen sogenannte Erziehungsmaßregeln
wie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen beziehungsweise
Antiaggressionstrainings oder sogenannte Zuchtmittel wie die Reparatur
oder das Ersetzen eines beschädigten Gegenstandes. Es kann aber auch
eine Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu höchstens zehn
Jahren Haft verhängt werden. Bei Heranwachsenden, die nach
Jugendstrafrecht verurteilt wurden, können es bis zu 15 Jahre sein.
