
Lebensmittelhändler Rewe hat einen Rechtsstreit um Werbung
für Rabatte verloren. Die Supermarktkette darf nicht mit einem Bonus werben,
ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen, gab die 7.
Handelskammer des Landgerichts Köln bekannt. Geklagt hatte die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Fall ging es unter anderem um Werbung für Weintrauben
und Sekt. In der Rewe-App können sich Nutzer beim Kauf bestimmter Produkte
einen Bonus-Coupon in Höhe eines festen Eurobetrags sichern, den sie später
einlösen dürfen. Die Verbraucherschützer kritisierten die Darstellung jedoch
als irreführend. So wurde neben den entsprechenden Artikeln zwar der
ausgewiesene Bonus angezeigt, nicht aber der Preis des Produktes.
Die Verbraucherzentrale argumentierte, es sei zu spät, wenn
Kunden den Preis erst im Geschäft erfahren. Eine informierte Kaufentscheidung
sei so nicht möglich. Zudem könnten Kundinnen nicht wissen oder abschätzen, ob der
Verkaufspreis des betroffenen Produkts womöglich vorher angehoben wurde.
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