

Dafür müsste das Berufungsgericht sie freisprechen oder zumindest die Nebenstrafe über den fünfjährigen Entzug des passiven Wahlrechts reduzieren. Ende März 2025 war sie als frühere Parteivorsitzende des Front National (FN, heute Rassemblement National) und EU-Abgeordnete wegen der Veruntreuung von EU-Geldern in Millionenhöhe zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, verurteilt worden.
Immer wieder wird Le Pen an diesem langen Tag von der Beweislast erdrückt, und es gelingt ihr nicht, in Detailfragen zu den beanstandeten Verträgen für parlamentarische Mitarbeiter überzeugende Antworten zu geben. Sie habe „stets in gutem Glauben und ohne Betrugsabsicht gehandelt“, betont sie. Überhaupt ist ihr Ton entgegenkommend, sie beginnt ihre Sätze an die Vorsitzende Richterin mit Floskeln wie: „Sie haben vollkommen recht“ oder „Ich stimme Ihnen ganz zu“.
Die Rechtspopulistin spricht auffallend leise und kontrolliert, als wolle sie in dem historischen, leicht verstaubten Gerichtssaal mit Holzvertäfelung, Wandteppichen und Kronleuchtern ihre politische Rhetorik abstreifen. Die Geschichte des Saals im Pariser Justizpalast ist der ausgebildeten Juristin wohlbekannt. Hier wurde im Juli 1945 Adolf Hitlers Verbündeter Marschall Philippe Pétain nach dreiwöchigem Prozess wegen „Hochverrats und Kollaboration mit dem Feind“ zum Tode verurteilt. Le Pens Anfang 2025 verstorbener Vater Jean-Marie hatte Pétain wiederholt vor Vorwürfen in Schutz genommen und behauptet, er habe keine Verantwortung für die Deportation von Juden aus Frankreich getragen.
Le Pe schiebt die Schuld auf das EU-Parlament
Um Le Pens Vater geht es auch am Mittwoch. Denn zu den beanstandeten Verträgen des EU-Parlaments zählen jene, mit denen die persönliche Sekretärin, der Leibwächter und der Butler des Front-National-Gründers in dessen Anwesen in Montretout bei Paris ausgestattet wurden. Die Sekretärin Jean-Marie Le Pens, Micheline Bruna, hat ausgesagt, dass sie nicht verstanden habe, warum sie unterschiedliche Verträge vom EU-Parlament erhielt, sie habe immer nur für den Parteichef gearbeitet. Marine Le Pen antwortet ausweichend, als sie gefragt wird, welche Arbeiten Frau Bruna für sie als parlamentarische Mitarbeiterin verrichtet habe.
Ähnlich verhält es sich mit Thierry Légier, dem langjährigen Leibwächter des FN-Chefs, der ebenfalls einen Vertrag als parlamentarischer Mitarbeiter Marine Le Pens erhielt. Am Anklagepult schiebt die Rechtspopulistin die Schuld auf das EU-Parlament. Die Verwaltung hätte nichts beanstandet. „Ich dachte, es sei möglich, parlamentarischer Mitarbeiter und Leibwächter zu sein“, sagte Marine Le Pen. „In den meisten Arbeitsverträgen wird er weder als Sicherheitsbeauftragter noch als Leibwächter benannt. Es ist doch einfacher, die Wahrheit zu schreiben“, erwiderte die Vorsitzende Richterin.
So geht es eine ganze Weile, wann immer konkrete Fälle angesprochen werden, weicht Le Pen aus und verweist auf ihren „guten Glauben“ oder auf „das Chaos“ unter den FN-Abgeordneten. „Warum haben Sie sich nicht bemüht, das Regelwerk des Europäischen Parlaments zu studieren? Sie kennen sich mit Recht aus! Sie sind Anwältin und haben die Rechtsabteilung des Front National aufgebaut“, sagt Richterin Agi.
Le Pen bestreitet, was ein weiterer Angeklagter, der ehemalige EU-Abgeordnete Fernand Le Rachinel, kurz vor ihr vor dem Berufungsgericht aussagte: dass es sich bei den Mitarbeiterverträgen des EU-Parlaments um ein organisiertes System zur Finanzierung der Parteiposten handelte. Die Partei habe von dem EU-Geld gelebt, sagte Le Rachinel.
Das System hatte demnach Le Pens Vater aufgebaut. „Ich werde meinen Vater nicht dafür beurteilen, wie er die Partei geführt hat. Das maße ich mir nicht an“, sagt Le Pen. „Sie treten als gesetzliche Vertreterin der Partei auf, eine Rolle, die Sie selbst übernommen haben. Es ist die Partei, die angeklagt ist. Sie vertreten diese juristische Person vor Gericht“, ermahnt Richterin Agi sie.
Le Pen: Keiner hatte die Absicht, eine Straftat zu begehen
In noch größere Erklärungsnot gerät Le Pen, als es um den Fall ihrer Freundin und persönlichen Sekretärin und Kabinettschefin Catherine Griset geht. Griset hatte einen Vollzeitvertrag als parlamentarische Mitarbeiterin Le Pens, der sie verpflichtete, ihren Hauptwohnsitz in Brüssel zu haben. Doch Griset wohnte nicht in Brüssel und wurde auch im EU-Parlament nur sporadisch registriert. Auf dem Organigramm der Partei war Griset in ihrer offiziellen Brüsseler Zeit als Kabinettschefin Le Pen verzeichnet. „Das ist nur ein Verzeichnis von Personen“, verteidigt sich Le Pen.
„Wie kann Frau Griset ihre Aufgaben kontinuierlich im Parteisitz ausüben, und wie haben Sie das akzeptieren können?“, fragt die Richterin. „Das war der Fehler unseres Buchhalters Charles Van Houtte“, meint Le Pen. Damals habe sie darin kein Problem gesehen, und das EU-Parlament habe sie nicht gewarnt. „Hier wurden Verträge unterzeichnet und Sie sind Rechtsanwältin. Homeoffice war für akkreditierte parlamentarische Mitarbeiter verboten“, äußert die Richterin. Ja, es habe da eine gewisse Grauzone gegeben, sagt Le Pen. Aber sie sei davon überzeugt, dass keiner die Absicht hatte, eine Straftat zu begehen.
Von einem organisierten System könne nicht die Rede sein. „Ich habe den Eindruck, dass der Begriff System für völlig unterschiedliche Dinge verwandt wird“, sagt Le Pen. Die Vorsitzende Richterin erinnert daran, dass mehrere in erster Instanz verurteilte Angeklagte, darunter die ehemalige Sekretärin Micheline Bruna und Le Pens Schwester Yann, ihre Schuld anerkannt haben und nicht in Berufung gegangen sind.
