Die am Montag verunglückte Biathlon-Olympiasiegerin Laura Dahlmeier hatte für den Fall ihres Todes verfügt, ihren Leichnam am Berg zurückzulassen. Wie bindend ist solch eine Verfügung?
Die Nachricht vom Unfalltod der Biathlon-Olympiasiegerin Laura Dahlmeier hat nicht nur den deutschen Sport erschüttert. Die 31-Jährige war am vergangenen Montag am Laila Peak im Karakorum-Gebirge in Pakistan tödlich verunglückt. Ihre Seilpartnerin Marina Krauss äußerte sich am Donnerstag erstmals zu den Ereignissen. „Ich habe beobachtet, wie die Laura ein riesengroßer Stein getroffen hat, und wie sie dann gegen die Wand geschleudert wurde. Von dem Moment an hat sie sich auch nicht mehr bewegt“, schilderte Krauss in einer Presserunde in der Stadt Skardu.
