Länder über Beitragsklage von ARD und ZDF verärgert

Die Verfassungsbeschwerde, mit der die Intendanten von ARD und ZDF die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent pro Monat vom 1. Januar 2025 von ARD und ZDF durchsetzen wollen, stößt bei den Bundesländern, die die Öffentlich-Rechtlichen mit ihrer Klage unter Druck setzen, erwartungsgemäß auf Ablehnung – durch die Bank.

Robra: Da herrscht kein „Notstand“

Dass die Klage klug sei, bezweifele er, sagte der NRW-Medienminister, Nathanael Liminski, der bayerische Ministerpräsident Markus Söder riet den Sender, Maß zu halten. Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt, sagte im Magdeburger Landtag, die Klage sei „definitiv verfrüht“. Die Länder hätten sich mit den Anstalten erst noch über ein neues Finanzierungsmodell unterhalten wollen. Die Sender hätten eine Rücklage von ei­ner Milliarde Euro. „Zu behaupten, in 2025 und 2026 würde der Notstand ausbrechen, ist schlicht und ergreifend falsch“, sagte Robra, die Finanzierung der Anstalten sei gesichert.

„Der Gang zum Verfassungsgericht kann auf Dauer kein geeigneter Weg sein, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest zu machen und seine Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhalten“, erklärte der saarländische Staatssekretär Thorsten Bischoff. Zuvor hatten auch der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer, und der sächsische Ministerpräsident und Ko-Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Michael Kretschmer, die Entscheidung von ARD und ZDF bedauert.

Buhrow unterstützt die Klage

Begründet hatten der Vorsitzende der ARD, Kai Gniffke, und der ZDF-Intendant, Norbert Himmler, die Verfassungsbeschwerde damit, dass die Rundfunkfreiheit ihrer Sender beschnitten werde und sich die Länder an die Empfehlung der Gebührenkommission KEF zu halten und diese zügig umzusetzen hätten. Der scheidende WDR-Intendant Tom Buhrow un­ter­stützt diesen Kurs. Die Sender hätten ihre Haushaltsplanungen auf der Empfehlung der Gebührenkommission KEF aufgebaut. „Wir hatten keine Wahl, als Verfassungsbeschwerde einzulegen“, sagte Buhrow.

Die Ministerpräsidenten bereiten zurzeit eine große Rundfunkreform vor, bei ihrem Treffen am 12. Dezember wollten sie sich auch über ein neues System zur Erhebung des Rundfunkbeitrags einigen. Das könnte mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Makulatur werden. Mit Blick darauf sagte der bayerische Medienminister Florian Herrmann der Deutschen Presse-Agentur, die Klage der Rundfunkanstalten sei „ein unfreundlicher Akt“: „Das stellt alle Bemühungen um ein neues geordnetes Verfahren zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags infrage.“ So habe es „keinen Sinn, etwa ein Modell mit Indexierung und Kopplung an die Inflationsrate weiter zu beraten.“ Die Länder hätten sich „auf einen klaren Zeitplan verständigt, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks offen zu diskutieren und zukunftssicher zu gestalten“, sagte Herrmann. „ARD und ZDF ist das offensichtlich egal. Die Klage wirft uns erheblich zurück und hat viel Vertrauen zerstört.“ Die Rundfunkanstalten hätten „offensichtlich gar kein Interesse an einer Modernisierung unter dem besonderen Gebot der Sparsamkeit.“ Ihnen täte mehr „Demut“ gut, „um die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu verspielen. So gefährden sie ihren zweifellos wichtigen demokratischen Grundauftrag.“ Ähnlich äußerte sich Rainer Robra im Magdeburger Landtag. „Mit der Klage im Genick“, sehe er keinen Sinn darin, über neue Finanzierungsmodelle zu sprechen.

Der Medienrechtler Wolfgang Schulz räumt der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, wie er dem Evangelischen Pressedienst sagte, indes gute Erfolgschancen ein. „Wenn die Länder den KEF-Vorschlag ohne verfassungsrechtlich tragfähige Begründung nicht umsetzen, ist fast sicher, dass die Beschwerde Erfolg hat“, sagte Schulz.