Kurzarbeit-Rechner 2026: Kurzarbeitergeld und Nettolohn berechnen

Seit dem 1. Juli 2023 gelten wieder die gleichen Regeln wie auch schon vor der Corona-Krise: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss von einem Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent betroffen sein. In den Betrieben müssen zudem zunächst wieder negative Arbeitssalden aufgebaut worden sein, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, es sei denn, der Arbeitsausfall ist bereits vor Juli 2023 eingetreten.