
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld um ein weiteres Jahr auf zwei Jahre verlängert. Das Kabinett beschloss eine entsprechende
Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). „Mit der Verlängerung
geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und
geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate“, sagte die Ministerin.
In dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden
Verordnungsentwurf werden als Risiken konkret die „sprunghafte Handels-
und Sicherheitspolitik der USA“ und der „restriktivere Export von
Seltenen Erden seitens Chinas“ genannt. Die Mehrausgaben für die Bundesagentur für Arbeit werden auf rund 180 Millionen Euro geschätzt.
„Wir schützen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre
Einkommen“, sagte Bas. Durch die Kurzarbeit frei werdende Arbeitszeitkapazitäten
könnten etwa für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.
IG Metall lobt Beschluss
Mit der Regelung können Betriebe statt der regulären Bezugsdauer von zwölf Monaten
bis zu zwei Jahre Kurzarbeitergeld für ihre
Beschäftigten beziehen. Die bisherige Regelung, die ebenfalls eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten vorsah, wäre ohne die Verlängerung Ende 2025
ausgelaufen. Die Verlängerung gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Im September
erhielten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 209.000 Beschäftigte
konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Damit können Betriebe
Auftragsflauten ohne Entlassungen überbrücken.
Die Gewerkschaft IG Metall lobte den Beschluss. Die
Verordnung schaffe Sicherheit für die Beschäftigten in unsicheren Zeiten, sagte IG-Metall-Chefin Christiane Benner. „Wir begrüßen diese wichtige Brücke
über wirtschaftliche Talsohlen sehr.“ Die Frage, ob das Kurzarbeitergeld Strukturen wirklich sichere, könnten
viele Menschen in den Betrieben mit einem klaren Ja beantworten, sagte Benner.
