
Gut gemeint, ist aber offenbar nicht immer gut gemacht: Die Bundesregierung will das AGB-Recht reformieren. Das haben die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Die Bundesregierung will dadurch die Rechtssicherheit bei Verträgen zwischen großen Kapitalgesellschaften erhöhen.
Hintergrund ist: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) bedeuten für viele Unternehmen heute eine deutliche Vereinfachung. Denn sie regeln für Verträge die rechtlichen Rahmenbedingungen, indem sie standardisierte Verträge einheitliche Bestimmungen festlegen, etwa über Klauseln zu Zahlungsbedingungen und Haftung. Sie sind deshalb Bestandteil unzähliger Kauf- und Werkverträge. Allerdings setzt das bisherige AGB-Recht den Gerichten zu engen Grenzen, was es in der Praxis den Vertragsparteien schwierig macht, bestimmte AGB-Klauseln zu vereinbaren. Deshalb will die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das AGB-Recht nun reformieren.
Kritik kommt nun von den beiden Wirtschaftsrechts-Professor Axel Salzmann (Fachhochschule Westküste) und Professor Thomas Wieske (Universität Bremen/Hochschule Bremerhaven). „Diese Reform zielt leider ausschließlich auf große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB“, heißt es in ihrem gemeinsamen Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bundesjustizministerin Stefanie Hubeg. Das Schreiben liegt der Verkehrsrundschau vor. In diese Kategorie fallen aber lediglich cirka 16.000 Unternehmen in Deutschland, argumentieren die Experten in diesem Schreiben. Sprich: Ausgehend von einer Gesamtzahl von über drei Millionen Unternehmen in Deutschland würden gerade einmal weniger als ein Prozent (genau 0,53 Prozent) in den Anwendungsbereich der AGB-Rechts-Reform fallen.
„Wir teilen aber die Ansicht, dass im B2B-Bereich allen Unternehmen mehr Freiheit bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen gegeben werden muss“, betonen die beiden Professoren Salzmann und Wieske. Andernfalls würde dies wettbewerbsrechtliche Verschlechterungen für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bedeuten. Denn diese wären von einfacheren Vertragserrichtungen ausgeschlossen und müssten somit höhere Vertragserrichtungskosten in Kauf nehmen. Damit wären für KMU der Einsatz von digitalen Möglichkeiten bei der Vertragserrichtung erheblich beschränkt bis ausgeschlossen, da digitale Systeme immer auf einer modularen Anwendung, zum Beispiel gleichförmigen Textbauseinen (AGB!) basieren, heißt es in dem Schreiben. „Durch den Ausschluss der KMU von der AGB-Reform würden diese also mit erheblich höheren Transaktionskosten belastet als große Kapitalgesellschaften.“
Umso dringender der Appell der beiden Rechts-Professoren Salzmann und Wieske an Bundeswirtschaftsministerin Reiche und Bundesjustizministerin Hubeg: „Wir hoffen, dass Sie unsere Ausführungen in Ihrem weiteren Entscheidungsprozess berücksichtigen und die Notwendigkeit einer Ausweitung auf kleine und mittelständische Unternehmen in die Gestaltung der gesetzlichen AGB-Regelungen einfließt.“
Professor Axel Salzmann und Professor Thomas Wieske sind seit vielen Jahren Professoren im Bereich Wirtschaftsrecht und haben unter anderem an der Erstellung und Weiterentwicklung von branchenüblichen und marktprägenden B2B-AGBs mitgearbeitet, etwa an den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2011/2017), den Logistik-AGB 2006/2019 und den AGB des Tischler- und Schreinerhandwerks für gewerbliche Kunden B2B (2025) um wenige Beispiele zu nennen. Ihre jetzt gestartete Initiative wird von zahlreichen großen deutschen Verbänden aus Industrie, Gewerbe, Logistik und dem Handwerk unterstützt. Zeitnah werden diese in einer gesonderten Unterstützerliste mitgeteilt.